Schulgesundheitspflege

Personensorgeberechtigte und Schulleitung können beim Gesundheitsamt Regen um eine schulärztliche Beratung bitten, wenn bei Schülerinnen und Schülern Probleme festgestellt werden, die gesundheitlich bedingt sein könnten oder zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen könnten. Schulleitung, Beratungslehrer und Eltern können formlos, aber schriftlich um eine schulärztliche Beratung bitten. Aus dem Antrag muss der Grund für die schulärztliche Beratung ersichtlich sein.

Für die schulärtzliche Beratung werden gegebenenfalls weitere Unterlagen der behandelnden Ärzte und Ärztinnen angefordert.
Im Bedarfsfall werden weitere fachärztliche Maßnahmen bzw. Gesundheitsförderungsangebote empfohlen.

Auch ist es grundsätzlich jederzeit möglich, einen Beratungstermin zu Impfungen sowie zu Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention am Gesundheitsamt zu vereinbaren. Hierfür nehmen Sie gerne telefonischen Kontakt auf.

Die Beratungen sind kostenlos.

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