Apotheken
Das Gesundheitsamt nimmt unter anderem folgende Aufgaben war:
- Genehmigung der Versorgungsverträge zwischen Apotheken und Kliniken bzw. Heimen
- Genehmigung zum Betrieb und zu Umbaumaßnahmen
- Beratung bei der Eröffnung und dem Betrieb
- Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs
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