Berufsaufsicht

Das Gesundheitsamt Regen ist für die Berufsaufsicht über folgende Gesundheitsfachberufe zuständig, sofern diese Personen ihren Beruf im Landkreis Regen ausüben:

  • Ärzte
  • Zahnärzte
  • Apotheker
  • Psychologische Psychotherapeuten
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
  • Angehörige der sonstigen gesetzlich geregelten Heilberufe (z. B. Heilpraktiker, Physiotherapeuten, Logopäden, Podologen)

Gemäß Art. 10 Gesundheitsdienstgesetz (GDG) achtet das Gesundheitsamt zudem darauf, dass niemand unerlaubt Heilkunde oder Zahnheilkunde im Landkreis Regen ausübt.

Sollten Sachverhalte bekannt werden, die auf eine unerlaubte Ausübung der Heilkunde hinweisen, ist das Gesundheitsamt verpflichtet, zu ermitteln. Unter anderem können in diesem Zusammenhang Begehungen von Einrichtungen oder schriftliche Anhörungen erfolgen. Sofern sich der Verdacht einer unerlaubten Heilkundeausübung bestätigt, werden weitere Maßnahmen in die Wege geleitet.

Die Bürgerinnen und Bürger haben zudem die Möglichkeit, dem Gesundheitsamt Regen zu melden, wenn jemand mutmaßlich die Heilkunde ohne Erlaubnis im Landkreis Regen ausübt.

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