Betäubungsmittelverkehr
Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) regeln den Verkehr mit Betäubungsmitteln. Dabei ist das Gesundheitsamt für die Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs zuständig.
So wird der Betäubungsmittelverkehr u.a. in Apotheken, ärztlichen und zahnärztlichen Praxen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Hospizen durch das Gesundheitsamt überwacht.
Die Überwachung umfasst insbesondere
- Nachweise über Verbleib und Bestand der Betäubungsmittel
- Betäubungsmittelrezepte und Betäubungsmittelanforderungsscheine
- Aufbewahrung der Betäubungsmittel
- Niederschriften über die Vernichtung von Betäubungsmitteln
- Bestand der Betäubungsmittel
- Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs in der Substitution
Meldungen bzw. Verdachtsmeldungen von Verstößen gegen betäubungsmittelrechtliche Vorgaben in obengenannten medizinischen Einrichtungen im Landkreis Regen sind an das Gesundheitsamt Regen zu richten.
Weitere Informationen
- Informationen zur Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs auf dem BayernPortal des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales (StMD)
- Allgemeine Informationen zu Betäubungsmitteln auf den Seiten der Bundesopiumstelle am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)