Heilpraktiker
| Zuständigkeit | Für die Erteilung der Erlaubnis nach dem HeilprG, ist die Kreisverwaltungsbehörde zuständig, in deren Bereich der Heilpraktikerberuf im Einzelfall ausgeübt werden soll. Die im Rahmen des Erlaubnisverfahrens durchzuführende Kenntnisüberprüfung nimmt in jedem Regierungsbezirk das am Sitz der Regierung bestehende Gesundheitsamt vor (für den Landkreis Regen das Gesundheitsamt in Landshut). |
| Kenntnisüberprüfung | Die schriftlichen Überprüfungen finden bayernweit zweimal jährlich grundsätzlich jeweils
statt. Bei positivem Ergebnis werden die Antragsteller vom Gesundheitsamt Landshut zur mündlichen Überprüfung vorgeladen. |
| Anmeldeschluss bei der Kreisverwaltungsbehörde | Anmeldeschluss bei der Kreisverwaltungsbehörde ist ausnahmslos für
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| Antragsunterlagen |
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| Kosten | Die Gebühr für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 1 Heilpraktikergesetz beträgt 200 €
Die Gebühr für die Versagung der Erlaubnis beträgt 100 € Zusätzlich fallen Auslagen in Höhe von ca. 400 € für die Kenntnisüberprüfung beim Gesundheitsamt in Landshut an. |
Antrag
- Antrag auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis (PDF-Antrag)
- Antrag auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis (Online-Antrag)
- Datenschutzinformation
Informationen im BayernPortal
