Glücklich wer einen Garten hat

Wer jetzt mehr Zeit hat und sie an der frischen Luft im eigenen Garten verbringen möchte, hat einige Möglichkeiten, sich kreativ zu betätigen.

Für Bastler wäre jetzt eine gute Zeit zum Bau eines Hochbeets. Hier mit Frühbeet-Aufsatz, gesehen in einem Garten in Drachselsried. Foto: Eder, Landkreis Regen

Falsch wäre, die gewonnene Zeit im Garten zu nutzen, um übertrieben „aufzuräumen“, Büsche und Bäume klein zu stutzen und die Natur zurück zu drängen. Das Gegenteil wäre aktueller denn je, nämlich Biodiversität zu fördern und verschiedenste Lebensräume zu schaffen. Wer jedoch aufräumen im Garten so versteht, dass ein Lesesteinhaufen entsteht als Lebensraum für Eidechsen und Spinnen, oder ein Totholzhaufen für Igel und Käfer, dann wäre das ok.  Auch die Versorgung der Familie mit eigenen Früchten, Kräutern und Gemüse könnte wieder mehr in den Mittelpunkt gerückt werden.

Nachfolgend weitere Beispiele:

– Obstbäume, Beerensträucher und sonstige Büsche jetzt noch schneiden. Während man starke Schnitteingriffe an Bäumen und Hecken zum Schutz der Gartenvögel besser auf die Herbstmonate verschiebt, können vor allem kleinere Obstgehölze noch ihre Pflegeschnitte erhalten. Über die Bedeutung des Erziehungsschnitts an Buschbäumen und Halbstämmen wurde bereits berichtet, auch über Verjüngung und Auslichtung an Beerensträuchern. Bestimmte  Zierstraucharten sollten jetzt, nach den Tagen mit stärkeren Nachtfrösten, zurückgeschnitten werden. Dazu gehören die Rispenhortensien, Sommerflieder, Sommerspieren und natürlich die Rosen! Auch abgestorbene Triebe und Blätter von Stauden, Farnen und Gräsern gehören nun entfernt.

– Das Schnittgut lässt sich gut im Garten wieder verwenden, zum Beispiel zur Anlage eines Hügelbeets! Dazu sucht man sich einen sonnigen Platz im Garten, sticht erst die Grassoden aus, anschließend den Oberboden etwa spatentief. Das entstehende Hügelbeet sollte etwa 120 cm breit sein, die Länge ist beliebig. In den ausgehobenen Graben legt man nun zerkleinertes Schnittgut, Astwerk, abgeschnittene Triebe und Blätter der Stauden, und darauf eine dicke Schicht vom Komposthaufen, also Material vom Herbst letzten Jahres: halbverrottetes Mähgut und Laub. Auch Holzhäcksel kann man dazu tun. Optimal wäre, wenn abgelagerter Mist beigemischt werden kann. Der bringt Nährstoffe und Wärme. Anschließend packt man die vorher ausgegrabenen Grassoden verkehrt rum darauf und schließlich den Oberboden. Das ganze wird hügelförmig aufgeschichtet. So entsteht frische Anbaufläche für verschiedenste Gemüse, Kräuter und Erdbeeren. Bereits im April kanns losgehen mit der Ansaat von Radischen, Möhren und Pflücksalate, sowie mit der Pflanzung von Kohlrabi oder Brokkoli. Später können Tomatenpflanzen und Paprika folgen. Vor starken Nachtfrösten könnte man die Pflanzen und Saaten mit leichtem Vlies oder Lochfolie schützen.

– In den letzten Jahren häufiger in Gärten zu finden waren Blühflächen aus verschiedensten Blumenmischungen. Jetzt, wenn der Boden von Wind und Sonne abgetrocknet ist, kann die Vorbereitung beginnen: Dazu ein paar Quadratmeter am besten als Streifen entlang Wegen oder auf der sonnigen Seite entlang Hecken umgraben und gut lockern. Wenn das umgegrabene Gras durch die Sonne vertrocknet ist, kann man den Oberboden nochmals lockern, evtl. mit Sand anreichern, und im Mai mit geeigneter Samenmischung ansäen. Hier sind der Vielfalt kaum Grenzen gesetzt. Bewährt haben sich autochthone Mischungen mit mehrjährigen Arten oder attraktiven Gartenblumenmischungen aus Einjährigen.

– Für die Bastler in den Familien können noch trockene Rund- und Kanthölzer mit Bohrlöcher versehen und an eine sonnige Hauswand gestellt werden, damit sich Wildbienen dort ansiedeln. Neue Nistkästen würden noch zusätzlichen Wohnraum für unsere Gartenvögel bieten und sind schnell aus neuen oder alten Brettern zusammengezimmert. Vorlagen hierzu gibt es reichlich im Internet oder direkt bei den Gartenbauvereinen.

– Übrigens: Einige Gärtnereien machen Lieferservice. Also einfach nachfragen und Pflanzerde (torffrei) und Blumen bestellen.

Meldung vom: 01.04.2020