Grünes Licht für Beherbergung und Außengastronomie

Gesundheitsministerium stimmt der Allgemeinverfügung des Landkreises zu – gültig ab Freitag, 21. Mai

Regen. Aufatmen bei Gastronomen und Touristikern: Das Gesundheitsministerium hat grünes Licht für weitere Öffnungsschritte im Landkreis Regen gegeben. „Am Freitag ist der siebte Tag an dem die Sieben-Tages-Inzidenz bei unter 100 Coronafällen auf 100.000 Einwohnern liegt“, sagt Landrätin Rita Röhrl. Sie hatte sich bereits in der vergangenen Woche für eine Öffnung der Beherbergungsbetriebe und der Außengastronomie ausgesprochen. Die Hotels und die Gastronomie haben auf diesen Schritt dringend gewartet. Die Öffnungserlaubnis zu Pfingsten ist ein erster wichtiger Schritt in die Normalität. „Trotzdem müssen wir aufpassen, die Inzidenz darf nicht über die 100 steigen, sonst müssen wir wieder zusperren“, warnt die Landrätin. Derzeit allerdings schaut es sehr positiv aus, die Inzidenz liegt am Donnerstag aktuell bei 54,3.

Konkret öffnen darf ab Freitag die Außengastronomie, mit Terminbuchung und Dokumentation für die Nachverfolgung. Sitzen Personen aus mehreren Hausstände am Tisch, ist ein höchstens 24 Stunden alter Test oder ein Selbsttest vor Ort für die Gäste erforderlich. Die Kontaktbeschränkungen sind jedoch auch beim Besuch der Außengastronomie zu beachten. Übernachtungsangebote und die Bewirtung von Übernachtungsgästen sowie Kur-, Therapie- und Wellnessangebote kann es nur für Gäste geben, die bei der Anreise einen maximal 24 Stunden alten Testnachweis vorlegen können. Zudem müssen sich die Gäste alle 48 Stunden auf eine mögliche SARS-CoV-2-Infektion testen oder testen lassen. Hier weist die Landrätin darauf hin, dass auch Gäste die Schnellteststationen in Viechtach, Regen oder Zwiesel nutzen können. Die kostenlosen PCR Tests sind aber Bewohner aus Bayern vorbehalten, ebenso die Bürgertests wie sie jetzt in vielen Gemeinden aufgebaut werden.

Ebenso dürfen Theater und Kinos für Besucher mit Testnachweis. Ferner sind kulturelle Veranstaltungen unter freien Himmel – mit Testnachweis und festem Sitzplatz – für bis zu 250 Besucher erlaubt.

Erleichterungen gibt es auch im Sport. Hier dürfen Gruppen bis zu 25 Personen unter freiem Himmel auch Kontaktsport ausüben, wenn die Teilnehmer über einen Testnachweis verfügen. Auch die Fitnessstudios dürfen unter Beachtung von Hygieneauflagen mit Terminbuchung öffnen. Bei allen Sportveranstaltungen unter freiem Himmel sind zudem bis zu 250 Besucher, mit Sitzplatz, Testnachweis und Abstand, erlaubt.

Der Betrieb von Seilbahnen, des touristischen Bahn- und Reiseverkehrs sowie die Erbringung von Stadt- und Gäste- und Naturführungen sind mit Testnachweis ebenfalls erlaubt.

Wie auch bei den sonstigen Vorschriften gelten für Genesene und Geimpfte die bekannten Erleichterungen.

Auch wenn es angesichts des kalten Wetters nicht allzuviel Interesse finden dürfte: Freibäder dürfen öffnen, hier wird ebenfalls ein Testnachweis verlangt und eine Terminbuchung.

„Zusammen mit den bisher bereits gemeldeten Erleichterungen, wie dem Wegfall der Ausgangssperre und die Verbesserung bei den Kontakten ist dies ein wirklicher Fortschritt“, freut sich die Landrätin. „Hoffentlich hält der Trend an und die Zahlen bleiben stabil oder noch besser, sie fallen weiter“ so ihr Wunsch.

Hinweis: Alle Regelungen und Veränderungen sind auch auf der Homepage des Landkreises Regen zu finden.

Meldung vom: 20.05.2021