Hasenpest bei Feldhase nachgewiesen

Bei einer im Gemeindebereich Regen tot aufgefundenen Feldhäsin wurde Hasenpest (Tularämie) nachgewiesen. Das Veterinäramt bittet darum, verendete Wildtiere nicht anzufassen und entsprechende Funde zu melden. Foto: Landratsamt Regen / Canva (Symbolbild).

Veterinäramt informiert über Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Wildtieren

Bei einer im Gemeindebereich Regen tot aufgefundenen Feldhäsin wurde Hasenpest (Tularämie) nachgewiesen. Das Veterinäramt bittet darum, verendete Wildtiere nicht anzufassen und entsprechende Funde zu melden. Foto: Landratsamt Regen / Canva (Symbolbild).

Bei einer im Gemeindebereich Regen tot aufgefundenen Feldhäsin wurde Hasenpest (Tularämie) nachgewiesen. Das Veterinäramt bittet darum, verendete Wildtiere nicht anzufassen und entsprechende Funde zu melden. Foto: Landratsamt Regen / Canva (Symbolbild).

Regen. Bei einer tot aufgefundenen Feldhäsin im Gemeindebereich Regen wurde die Infektionskrankheit Tularämie, auch als Hasenpest bekannt, nachgewiesen. Das teilt das Veterinäramt des Landkreises Regen mit.

Tularämie ist eine bakterielle Infektionskrankheit, die vor allem Hasenartige und Nagetiere betrifft. Die Erkrankung kann in seltenen Fällen auch auf den Menschen übertragen werden. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch spielt nach aktuellem Kenntnisstand praktisch keine Rolle.

Das Veterinäramt empfiehlt, verendete oder auffällig kranke Wildtiere nicht mit bloßen Händen anzufassen. Hunde sollten von Kadavern ferngehalten werden. Wer tote Hasen oder andere Wildtiere findet, sollte den zuständigen Jagdausübungsberechtigten oder die Veterinärbehörde informieren.
Eine Ansteckung ist unter anderem durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder deren Körperflüssigkeiten möglich. Auch Zecken- und Insektenstiche können eine Rolle spielen. Personen, die beruflich oder im Rahmen der Jagdausübung mit Wildtieren in Kontakt kommen, sollten die üblichen Schutzmaßnahmen beachten. Dazu gehören insbesondere das Tragen von Handschuhen sowie das Vermeiden von Staub- und Aerosolbildung beim Umgang mit Tierkörpern. Für den Verzehr bestimmtes Wildfleisch sollte grundsätzlich ausreichend erhitzt werden. Verdächtige Tierkörper dürfen nicht verwertet werden.

„Der Nachweis zeigt, wie wichtig ein aufmerksamer Umgang mit Wildtierfunden ist. Wer tote oder auffällig kranke Tiere meldet und direkten Kontakt vermeidet, leistet einen wichtigen Beitrag zum Gesundheits- und Seuchenschutz“, sagt Dr. Stefan Wechsler vom Veterinäramt des Landkreises Regen. Bisher handelt es sich um einen einzelnen nachgewiesenen Fall. Die Bevölkerung wird dennoch gebeten, beim Umgang mit Wildtieren die empfohlenen Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten.

Weitere Informationen erteilt das Veterinäramt des Landkreises Regen auf Anfrage.

Meldung vom: 24.06.2026