Die Begutachtung der Haushalte (Haushaltssatzungen mit Haushalts- und Finanzplanung) ist ein weiterer Kernbereich der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle. Beratungen und Stellungnahmen in Bereichen wie beispielsweise Zuwendungsverfahren, finanzwirtschaftliche Angelegenheiten und sonstigen vermögenswirksamen Vorgängen zählen ebenso zum Aufgabengebiet.