Hilfen zur Gesundheit

Personen, die krank sind und die Kosten für Arzt und Krankenhaus weder selbst tragen können noch sie von anderen – z.B. einer Krankenversicherung – erhalten, haben Anspruch auf „Hilfe zur Gesundheit“. Diese umfasst ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Versorgung mit Arzneimitteln, Verbandmaterial und Zahnersatz, Krankenhausbehandlung sowie sonstige zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung erforderliche Leistungen.

Die Leistungen sollen dem entsprechen, was normalerweise von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt wird. Die Hilfe zur Gesundheit nach dem SGB XII ist somit für denjenigen von Bedeutung, der nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist, keine private Krankenversicherung abgeschlossen hat und die Kosten nicht selbst tragen kann.

Im Rahmen der Hilfe zur Gesundheit sind Leistungen möglich im Bereich der vorbeugenden Gesundheitshilfe, der Hilfe bei Krankheit, der Hilfe zur Familienplanung, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft und Hilfe bei Sterilisation.

Formulare

Meldung vom: 14.11.2018