Hoher Inzidenzwert bringt Einschränkungen

Bei der Untersuchung tragen Mediziner und medizinisches Fachpersonal entsprechende Schutzkleidung. Foto: Hackl/Landkreis Regen

Landrätin Rita Röhrl informiert über Regelungen die voraussichtlich ab Mittwoch, 2. Dezember,  gelten

Landrätin Rita Röhrl informiert über die geplanten Maßnahmen. Foto: Bals Tobias, Pixeltypen

Landrätin Rita Röhrl informiert über die geplanten Maßnahmen. Foto: Bals Tobias, Pixeltypen

Regen. Nachdem der Freistaat am Montagnachmittag die neunte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) veröffentlicht hat, war klar, dass der Landkreis Regen handeln muss. In den letzten Tagen stiegen im Arberland die Corona-Infektionszahlen weiter und bereits am Montagmorgen lag der Inzidenzwert auf 391,42 Infizierte pro 100000 Einwohner. „In der Verordnung, die bereits ab Dienstag gilt, sind neben den bereits allgemein gültigen Vorschriften zahlreiche neue Punkte enthalten“, sagt Landrätin Rita Röhrl.

Grundsätzlich gilt demnach die Regelung, dass sich nur noch Personen aus zwei Hausständen treffen dürfen. Dabei darf die Gesamtzahl von fünf Personen nicht überschritten werden, wobei hier Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet werden, so die Landrätin weiter. Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen sind unabhängig der Teilnehmerzahlen nicht erlaubt. Auch die Schließung von Beherbergungsbetrieben und Gaststätten wurde – wie angekündigt – bestätigt. Neben den zahlreichen bayernweit geltenden Regelungen wird darin auch klargestellt, dass ab einem Inzidenzwert von über 200 und nochmals über 300 weitergehende Maßnahmen zu ergreifen sind.

„Im Landkreis Regen wird es voraussichtlich ab Mittwoch zu den allgemein gültigen Regeln weitere Einschränkungen geben“, erklärt Röhrl. Konkret werde müssen man sich noch mit der Regierung abstimmen, eine Richtung gebe aber die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung durchaus vor. So planen die Verantwortlichen eine Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr einzuführen. „Ausnahmen sind für triftige Gründe wie den Besuch von engen Verwandten, Sport oder auch den Gassigang mit den Hunden vorgesehen“, erklärt die Landrätin. Bei Versammlungen jeglicher Art wird eine Maskenpflicht gelten.

„Wir müssen den hilfsbedürftigen Bewohnern von Pflegeeinrichtungen, wie Behinderten- und Seniorenheimen einen besseren Schutz zukommen lassen“, betont Röhrl. So soll sich dort das Personal künftig wöchentlich einmal mit PCR-Test und einmal mit einem Antigentest auf eine SARS-CoV-2-Infektion testen lassen. Besucher müssten verpflichtend FFP2-Masken tragen, zudem dürfe nur noch eine feste Person pro Tag für eine halbe Stunde in die Einrichtung kommen. Gleiches soll auch in den Kliniken der Mindeststandard sein.

In den Schulen soll ab der sechsten Jahrgangsstufe der 1,5 Meter Abstand verpflichtend gelten. Erst wo dies nicht möglich ist, soll zum Wechsel- oder Distanzunterricht übergegangen werden. Eine Einschränkung ist auch für Gottesdienstbesucher geplant. Hier soll künftig am Platz auch während des Gottesdienstes ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Indes verzichtet man im Landkreis Regen auf die Schließung von Dienstleistungsbetrieben, schließt diese aber mit Blick auf die weitere Entwicklung nicht aus.

Angesichts der hohen Inzidenzzahlen sei man zum Handeln verpflichtet, betont die Landrätin und verweist abschließend auch auf die steigenden Krankenhauszahlen. Dort sind derzeit 35 Landkreisbürger in Behandlung. Am Montag habe man zudem auch zwei Todesfälle zu beklagen. Man sei mit den Gedanken bei den Angehörigen betont die Landrätin und hofft, dass die Maßnahmen rasch greifen, so dass man von den Menschen weiteren Schaden abwenden kann.

Meldung vom: 30.11.2020