Impfstofflieferungen steigen deutlich

Ab sofort werden auch unter 65-Jährige im Impfzentrum in der Eishalle Regen geimpft

Regen. Nachdem zwischenzeitlich die Impfstofflieferungen für den Landkreis Regen steigen, haben seit Mittwoch auch Landkreisbürger unter 65 Jahren automatische Einladungen für einen Impftermin im Impfzentrum erhalten. Insgesamt werden nächste Woche knapp 300 Impfdosen der Firma Biontech und ungefähr 900 Impfdosen der Firma Astra Zeneca in den Landkreis Regen geliefert.

Nachdem der Astra Zeneca-Impfstoff nur für Menschen bis 65 Jahre zugelassen ist, werden nun im Impfzentrum in Regen auch Bürger gegen eine SARS-CoV-2-Infektion geimpft, die in der gültigen Impfverordnung in der zweiten Stufe, also der hohen Priorität aufgeführt sind. Dies betrifft zum Beispiel alle Ärzte und deren Mitarbeiter, Patienten mit Demenz oder nach Organtransplantationen, Personen, die geistig behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen, aber auch Polizei, Soldaten und Ordnungskräfte, die einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind.

Nachdem für diese Personengruppen in der Impfverordnung ein Nachweis vorgesehen ist, aus dem der Grund für die Einstufung in die hohe Priorität hervorgeht, haben die Verantwortlichen im Landkreis Vorlagen auf Basis der Impfverordnung erstellt. Ein Nachweis ist zum Beispiel für eine entsprechende Vorerkrankung zu erbringen. Diese Vorerkrankungen muss ein Arzt möglichst auf dem dafür vorgesehenen Muster für das ärztliche Zeugnis attestieren.

Dasselbe gilt auch für die Personengruppen, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit in diese Priorität fallen. Hier ist eine Bescheinigung durch den Arbeitgeber zwingend erforderlich. Das Landratsamt Regen und das MVZ Arberland haben hierzu entsprechende Attestvorlagen zum Download für die Mediziner und Arbeitgeber im Internet hinterlegt. Auf den Seiten www.impfzentrum-regen.de oder auf der Homepage des Landkreises (www.landkreis-regen.de) sind die Vorlagen zu finden. Bei der Erstimpfung muss das entsprechende Attest oder die Arbeitgeberbescheinigung bei der Anmeldung im Impfzentrum vorgelegt werden. „Wir empfehlen, dass der Impfwillige sich im Vorfeld eines Impftermins selber um die Bescheinigungen kümmert und hierfür die Musterformulare bei seinem Arzt oder Arbeitgeber vorlegt, “ sagt Dr. Stefan Brücklmayer, leitender Impfarzt am Impfzentrum in Regen. Kann ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, kann die Impfung trotz Termin und Erscheinen im Impfzentrum nicht durchgeführt werden.

Problematisch bleibt die Versorgung mit Impfstoff, der für die Personen über 65 Jahren vorgesehen wäre. Aktuell steht im Landkreis Regen wöchentlich nur eine geringe Menge an Impfstoff der Firma Biontech zur Verfügung, während der Moderna-Impfstoff noch gar nicht an den Landkreis Regen geliefert wurde. Dies bedeutet, dass bei den Landkreisbürgern über 65 Jahren aktuell nur Schritt für Schritt die Personen über 80 Jahren geimpft werden können, die in der höchsten Priorität aufgeführt sind. „Wir gehen davon aus, dass bei den spärlichen Lieferungen die Impfungen in dieser Prioritätsgruppe noch vier bis fünf Wochen dauern werden, bis wir dann die Bürger über 70 Jahren impfen können“, prognostiziert Christian Schmitz, Geschäftsführer des Impfzentrumbetreibers MVZ Arberland.

Daraus ergibt sich die paradoxe Situation, dass in der Gruppe der unter 65-Jährigen schon in der hohen Priorität geimpft werden kann, während bei weitem noch nicht allen über 80-jährigen mit der höchsten Priorität ein Impfangebot unterbreitet werden konnte. Eine Wahlmöglichkeit, welcher Impfstoff geimpft werden soll, ist für den Impfwilligen nicht möglich, berichtet Impfarzt Dr. Brücklmayer. „Ich empfehle aber allen Impfwilligen, nicht darauf zu vertrauen, dass in den nächsten Monaten ausreichend mRNA-Impfstoffe von Biontech oder Moderna zur Verfügung stehen und deswegen mögliche Termine mit dem Impfstoff von Astra Zeneca nicht wahrgenommen werden. Jeder sollte das Impfangebot umgehend nutzen“, erläutert Brücklmayer.

Eine Lösung für die Impfung der pflegebedürftigen älteren Landkreisbürger, die nicht ins Impfzentrum gebracht werden können, wurde auf Landkreisebene auch intensiv geprüft. Da der vorgesehene Impfstoff jedoch nicht für einen Transport zugelassen ist, gibt es jedoch momentan keine Möglichkeiten dies schnell zu ermöglichen. Nach Informationen des Impfzentrums konnte auch auf Landesebene zwischen Gesundheitsministerium und den Hausärzteverbänden keine Lösung geschaffen werden. Die Verantwortlichen des Impfzentrums versichern aber, dass dies sofort realisiert wird, sobald die Voraussetzungen vorhanden sind.

Daneben informiert das Impfzentrum auch darüber, dass das bayernweite Impfportal nach einigen Updates nun in der Lage ist, für alle Impfstoffe, nach Freigabe durch das Impfzentrum, automatisch Terminvorschläge für Impftermine per SMS oder E-Mail zu versenden, für diejenigen, die sich im Internet registriert haben. Das System wählt dabei nach Priorität und Altersgruppe automatisch aus, an wenn die Einladungen versendet werden, ohne dass dies vom Impfzentrum beeinflusst werden kann. Impfwillige die sich telefonisch registriert haben, werden vom Impfzentrum entsprechend ihrer Priorität telefonisch über mögliche Termine informiert.

Meldung vom: 19.02.2021