2. September 2015
Ein Lebensmittelunternehmer ist gemäß § 44a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch – LFGB) verpflichtet ihm vorliegende Untersuchungsergebnisse über Gehalte an gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen wie Pflanzenschutzmitteln, Stoffen mit pharmakologischer Wirkung, Schwermetallen, Mykotoxinen und Mikroorganismen in und auf Lebensmitteln der Überwachungsbehörde mitzuteilen.
Für die Mitteilung ist die über den nachfolgenden Link erhältliche vorgegebene digitale Musterdatei einer Erfassungstabelle für Lebensmittelunternehmen des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zu verwenden.
Digitale Musterdatei einer Erfassungstabelle für Lebenmittelunternehmen
Sie erreichen uns unter dieser Adresse:
Anschrift Landratsamt Regen
Veterinäramt/Verbraucherschutz
Bergstr. 10
94209 Regen
Telefon 0 99 21/6 01-4 03
Fax 0 99 21/6 01-4 00
E-Mail veterinaer@lra.landkreis-regen.de
Internet http://www.landkreis-regen.de
Öffnungszeiten Montag – Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung
Gesetzliche Grundlagen
Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch – LFGB)
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