Infektionsfall auch in Regener Diskothek

Kontaktnachverfolgung muss gewährleistet sein: Landratsamt weist auf die Pflichten der Betreiber hin

Regen. Am Wochenende gab es auch in einer Regener Disco einen Coronafall. In der Nacht von Freitag auf Samstag, 1. auf 2. Oktober, befand sich eine mit SARS-CoV-2 infizierte Person in der Diskothek Martinique. Beim Besuch hatte sie noch keinen vollständigen Impfschutz. Nach dem Besuch in der Regener Disco bekam die junge Frau ein positives Testergebnis; zudem zeigten sich erste Krankheitsanzeichen.

Alle Gäste, die am Freitagabend beziehungsweise Samstagmorgen die Diskothek Martinique besucht haben, sollen auf Krankheitsanzeichen, wie etwa Fieber, Husten oder Schnupfen achten. Bei Auftreten von Symptomen sollen sie sich in eine Selbstisolierung begeben und sich bei den Mitarbeitern des Gesundheitsamtes (Tel. 09921601660) melden. Unabhängig von Symptomen wird allen Besuchern empfohlen sich zeitnah einer PCR-Testung oder zumindest einem PoC-Schnelltestung zu unterziehen. Durch die Maßnahmen sollen mögliche Infektionsketten frühzeitig unterbrochen werden.

In diesem Zusammenhang weisen die Landratsamtsverantwortlichen die Betreiber von Diskotheken und Veranstaltern auf ihre Verantwortung hin. „Wer mit dem drei G plus-Konzept arbeitet muss auch die entsprechenden Regeln befolgen“, sagt der stellvertretende Landrat Helmut Plenk. Demnach muss die Einlasskontrolle zuverlässig durchgeführt werden. „Auch ein entsprechendes Infektionsschutzkonzept muss zwingend vorhanden sein“, so Plenk weiter. Zur Verantwortung der Betreiber gehört in diesem Zusammenhang auch, darauf zu achten, dass die Besucherzahl der Konzession und den baulichen Gegebenheiten angemessen ist. Der Betreiber müsse in der Lage sein, bei einem Infektionsfall die Besucher zu informieren. Hier könne auch der Einsatz von elektronischen Gästeverwaltungen wie die Corona-Warn-App oder Luca-App gute Dienste leisten. Wenn alle Gäste schnell und umfassend informiert werden können, dann könnte auf amtliche Warnungen über Medien verzichtet werden.

Die Betreiber können sich bezüglich der Maßnahmen von den Mitarbeitern im Gesundheitsbereich beraten lassen. „Wir stehen gerne helfend zur Seite“, versichert Plenk.

Hintergrund

Für Clubs und Diskotheken gilt derzeit die sogenannte 3G plus-Regel. Demnach müssen Besucher einen jeweils gültigen Impf- oder Genesenennachweis oder ein gültiges PCR-Testergebnis vorlegen. Der Betreiber hat die Kontrolle der einzelnen Nachweise sicherzustellen. Verstöße gegen diese Pflichten können jeweils abhängig von den konkreten Umständen der Tat mit einer Geldbuße bis zu 25000 Euro geahndet werden. Dies gilt sowohl für den Betreiber, sofern die Nachweise nicht ordnungsgemäß kontrolliert werden, als auch für den einzelnen Besucher, für den Fall, dass dieser nicht über einen gültigen Nachweis verfügt.

Meldung vom: 06.10.2021