Information für die Eltern

Schulpflichtige Kinder sind alle Kinder, die im Geburtszeitraum 01.10. – 30.09. sechs Jahre alt werden.

Zurückgestellte Kinder sind alle Kinder, die im letzten Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden.

Vorzeitige Kinder sind alle Kinder, die nach dem 30.09. sechs Jahre alt werden und auf Antrag der Eltern eingeschult werden sollen.

Der Schule muss eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung vorgelegt werden.

Die Schuleingangsuntersuchung wird im Gesundheitsamt in Regen durchgeführt.

Jedes Kind hat einen eigenen Termin. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir um pünktliches Erscheinen. Bei Terminänderungen oder Krankheit am Untersuchungstag wird um rechtzeitige Information unter oben angegebenen Nummern gebeten.

Folgende Unterlagen sind zur Untersuchung mitzubringen:

  • Einladung (mit ausgefüllter Rückseite)
  • Impfbuch
  • gelbes Vorsorgeuntersuchungsheft: Die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 ist nach § 14 GDVG seit Mai 2008 in Bayern für alle Kinder gesetzlich verpflichtend.

Eltern, die ihr Kind vom Schulbesuch zurückstellen lassen möchten, sollten mit der Schule Kontakt aufnehmen. Entscheidungen hierüber werden nur vom Schulleiter getroffen.

Zurückgestellte Kinder werden vor Schulbeginn nachuntersucht.

Meldung vom: 21.08.2017