Informationsveranstaltungen zum neuen Bundeskinderschutzgesetz für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit

Erweiterte Führungszeugnisse

Regen. Die Umsetzung des neuen Bundeskinderschutzgsetzes (BKiSchG) fordert weiterhin das Jugendamt und die Vereine im Landkreis Regen. Der Gesetzgeber will die Kinder besser schützen und fordert die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für Ehrenamtliche, die in der Jugendarbeit in den Vereinen tätig sind.

„Das Jugendamt muss sicherstellen, dass sich alle freien Träger wie z.B. Vereine oder Jugendgruppen, die unmittelbar Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe wahrnehmen (dazu zählt auch die Jugendarbeit),  von ihren ehrenamtlich tätigen Personen, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen lassen“, sagt Jugendamtsleiter Martin Hackl. Im Landkreis Regen hat sich vor allem der Kommunale Jugendpfleger Dirk Reichel in die Thematik eingearbeitet. Zusammen mit Hackl hat er einen Umsetzungsvorschlag, der sich am sogenannten Regensburger Modell orientiert, ausgearbeitet. Nachdem dieser Vorschlag auch von den Kommunen im Landkreis Regen unterstützt wird, will Reichel an drei Abenden nun auch die Vereine informieren. „Wir wollen Ende Januar starten und wir wollen die Vereinsverantwortlichen umfassend informieren“, sagt Reichel und so lädt er am Dienstag, 20. Januar in den Pfarrsaal am Pfarrzentrum Zwiesel ein. Weitere Informationsabende sollen am Montag, 26. Januar, in der Realschulaula Regen und am 29. Januar, im Viechtacher Pfarrsaal stattfinden. Jeweils um 19 Uhr sollen dann die Vereinsvertreter und Interessierten so informiert werden, dass man mit der praktischen Umsetzung im Februar beginnen kann. Bei den Informationsabenden können die Anwesenden auch Fragen stellen.

Im Alltag soll die Umsetzung dann so laufen, dass die Ehrenamtlichen kein Führungszeugnis beim Verein vorlegen, sondern eine von der Gemeinde kostenlos ausgestellte Unbedenklichkeitsbescheinigung. „Uns ist klar, dass auch diese Lösung Mehrarbeit bei den ehrenamtlichen Jugendbetreuern, bei den Vereinsverantwortlichen und auch bei den Gemeindemitarbeitern mit sich bringt“, meint Jugendamtsleiter Hackl, er verweist allerdings auch darauf, dass ein guter Kinderschutz ein „Qualitätsmerkmal für einen Verein“ sein kann.

Meldung vom: 16.01.2015