Internationaler Führerschein

Im Bereich der Europäischen Union dürfen Sie grundsätzlich auch mit Ihrem deutschen Führerschein fahren. Für Länder außerhalb der Europäischen Union benötigen Sie einen internationalen Führerschein. Diesen können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Hierbei wird unterschieden zwischen dem Internationalen Führerschein nach dem Abkommen vom 24.04.1926 (ein Jahr gültig) und dem Abkommen vom 08.11.1968 (drei Jahre gültig).

Das Abkommen vom 24.04.1926 hat folgenden Vertragsstaaten: Ägypten, Argentinien, Chile, Indien, Irak, Libanon, Mexiko, Sri Lanka, Syrien, Thailand, Türkei.

Bei Reisen in alle übrigen Staaten wird der Internationale Führerschein nach dem Abkommen vom 08.11.1968 ausgestellt.

Bitte beachten Sie, dass ein internationaler Führerschein nur ausgestellt werden kann, wenn Sie im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sind. Inhaber eines vor dem 01.01.1999 ausgestellten deutschen Führerscheins müssen vor Erteilung eines internationalen Führerscheines den deutschen Führerschein in den EU-Kartenführerschein umtauschen.

Sollte erst ein Umtausch erforderlich sein müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von ca. 3 Wochen rechnen. Sind Sie bereits im Besitz eines Kartenführerscheins können Sie den Internationalen Führerschein gleich mitnehmen.

Welche Unterlagen sind mitzubringen

  • gültiger (EU-Karten-) Führerschein
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • 1 „biometrisches“ Lichtbild (35 x 45 mm)
  • Antragsformular (bei der Fahrerlaubnisbehörde oder zum Download)
  • Karteikartenabschrift der Behörde die den Führerschein ausgestellt hat (wenn nicht im Landkreis Regen erteilt)

Welche Kosten entstehen

  • EUR 15,00

Bemerkungen
Sollten Sie noch keinen EU-Kartenführerschein besitzen, ist es erforderlich Ihren „alten“ Führerschein in einen EU-Kartenführerschein umzutauschen. Die Kosten für den Umtausch von 24.00 EUR fallen dann zusätzlich an.

Wichtig!
Der Internationale Führerschein kann erst ausgestellt werden, wenn der EU-Kartenführerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde vorliegt. Der Führerschein wird in der Bundesdruckerei gefertigt. Es ist daher darauf zu achten, dass Sie frühzeitig vor Reisebeginn Antrag stellen, damit der Internationale Führerschein rechtzeitig ausgestellt werden kann.

Formulare

Meldung vom: 16.01.2023