Internetbasierte Abmeldung eines Fahrzeuges

Seit 01.01.2015 ist die Möglichkeit der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges über einen Online-Dienst eingeführt.

Voraussetzung für die Nutzung der Internet-Außerbetriebsetzung ist, dass das betreffende Fahrzeug nach dem 01.01.2015 zugelassen/umgeschrieben worden ist, da erst ab diesem Zeitpunkt Fahrzeuge mit speziellen Zulassungsplaketten und Zulassungsbescheinigungen ausgestattet werden.

Diese Zulassungsplaketten und Zulassungsbescheinigungen sind für diesen Zweck mit verdeckten Sicherheitscodes ausgestattet. Diese Codes werden nach dem Entfernen der Plaketten vom Nummernschild, und Entfernen der Sicherheitsfolie auf dem Fahrzeugschein, sichtbar.

Weitere Voraussetzung ist der Identitätsnachweis durch einen neuen Personalausweis und dem entsprechenden Kartenleser.

Eine genaue Beschreibung des Verfahrens finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html

Im Bürgerservice Portal können Sie Ihr Fahrzeug online abmelden!

Meldung vom: 01.12.2023