Inzidenz steigt auch im Landkreis Regen

Zwei Todesfälle – zehn Landkreisbürger werden aktuell  in einer Klinik behandelt

Regen. Wie in ganz Ostbayern so steigt auch die Coronainzidenz im Landkreis Regen an. Am Mittwoch lag der Wert bei 310,4 Fällen auf 100000 Einwohner (Quelle: RKI). Somit ist innerhalb einer Woche ein Inzidenzanstieg von mehr als 100 Fällen zu verzeichnen. In den vergangenen sieben Tagen wurden im Landkreis Regen insgesamt 240 Neuinfektionen gezählt. Unter den Neuinfektionen der vergangenen 14 Tage sind 68 Fälle aus 20 Schulen im Landkreis Regen. Leider gab es in den vergangenen Tagen auch zwei Todesfälle. Beide Verstorbene waren nicht geimpft. Derzeit befinden sich zehn Landkreisbürger mit einer Covid-19-Infektion in einer Klinik zur Behandlung. Seit 1. Juli gab es 812 Infektionen im Landkreis, seit Ausbruch der Pandemie infizierten sich 6506 Landkreisbürger mit dem Virus. 169 Menschen starben an oder mit einer Coronainfektion. 440 Landkreisbürger sind derzeit wegen einer SARS-CoV-2-Infektion in Quarantäne.

Beim Impfen gibt es weitere Fortschritte. Insgesamt gab es 45503 Erst-, 48081 Zweit- und 1207 Auffrischimpfungen. Die Zahl der Zweitimpfungen ist höher, da Impfungen mit dem Einmalvakzin von Johnson und Johnson und Impfungen nach einer Erkrankung statistisch als Zweitimpfung erfasst werden. Statistisch gesehen haben somit 69,3 Prozent der über zwölfjährigen Landkreisbürger den vollen Impfschutz. Ein Impfangebot gibt es im Impfzentrum Regen im Einkaufspark Regen (Ebene 2). Hier finden immer von Dienstag bis Freitag von 13 Uhr bis 18 Uhr; samstags von 10 Uhr bis 15 Uhr statt.

Zudem gibt es in dieser Woche auch mobile Impfangebote. Am Mittwoch, 27. Oktober, gibt es von 14 Uhr bis 17 Uhr in der Mittelschule Zwiesel die Gelegenheit zur Impfung. Am Donnerstag, 28. Oktober, wird von 13 Uhr bis 17 Uhr in der Grund- und Mittelschule Teisnach geimpft und am Freitag, 29. Oktober, von 13 Uhr bis 17 Uhr in der Grund- und Mittelschule Bodenmais.

Zur Impfung sind der Impfpass und Ausweisdokument mitzubringen. Minderjährige benötigen die Zustimmung aller Erziehungsberechtigter.

Meldung vom: 27.10.2021