Jährliche Untersuchung des Trinkwassers erforderlich

Mitarbeiter des Gesundheitsamtes Regen erinnern an die vorgeschriebene Vorlage

Regen. Die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes Regen heben festgestellt, dass zahlreiche Betreiber von privaten Wasserversorgungsanlagen (Hausbrunnen) ihre Trinkwasserbefunde aus dem Jahr 2021 noch nicht vorgelegt haben. Sie bitten daher die Trinkwasserbefunde mit Probenahme im Jahr 2021 bis spätestens Dienstag, 1. Februar, vorzulegen. Wer bis zu diesem Zeitpunkt keinen Befund vorlegt, muss mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Bei Unklarheiten können sich betroffene Bürger an das Gesundheitsamt wenden. Die Sachbearbeiter sind telefonisch unter den Rufnummern  09921/601-430 oder 09921/601-431 oder per E-Mail  gesundheitswesen@lra.landkreis-regen.de erreichbar.

 

 

 

Meldung vom: 24.01.2022