Jugendhilfeausschuss

Der Kreistag hat den Jugendhilfeausschuss als ständigen beschließenden Ausschuss bestellt. Ihm gehören stimmberechtigte und beratende Mitglieder an

Stimmberechtigte Mitglieder sind

  • der Landrat als Vorsitzender,
  • 8 Mitglieder des Kreistags,
  • 6 vom Kreistag gewählte Frauen und Männer auf Vorschlag der im Landkreis wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe entsprechend dem Umfang und der Bedeutung ihres Wirkens im Jugendamtsbezirk.

Beratende Mitglieder sind

  • der Leiter oder die Leiterin der Verwaltung des Jugendamts,
  • ein Mitglied, das als Jugend- oder Familien- oder Vormundschaftsrichter tätig ist,
  • ein Mitglied aus dem Bereich der Schulen oder der Schulverwaltung,
  • ein Bediensteter oder eine Bedienstete der zuständigen Arbeitsagentur,
  • eine Fachkraft, die in der Erziehungsberatung tätig ist,
  • die für den Jugendamtsbezirk zuständige kommunale Gleichstellungsbeauftragte, sofern eine solche bestellt ist,
  • ein Polizeibeamter oder eine Polizeibeamtin,
  • der bzw. die Vorsitzende des Kreisjugendrings oder eine von ihm bzw. ihr beauftragte Person, sofern der oder die Vorsitzende des Kreisjugendrings dem Jugendhilfeausschuss nicht bereits als stimmberechtigtes Mitglied angehört,
  • Mitglieder aus dem Bereich der Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts.

Der Jugendhilfeausschuss beschließt über Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der dafür im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel und der vom Kreistag gefassten Beschlüsse.

Er soll vor jeder Beschlussfassung des Kreistages in Fragen der Jugendhilfe gehört werden. Ferner soll er Stellung nehmen vor Entscheidungen des Kreistages und anderer beschließender Ausschüsse, die für die Lebensbedingungen junger Menschen und ihrer Familien und/oder für die Schaffung und Erhaltung einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt von Bedeutung sind. Insbesondere nimmt er z. B. folgende Aufgaben wahr:

  • Entwicklung von Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe im Kreisgebiet und für die Vernetzung und koordinierte Zusammenarbeit der bestehenden Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen,
  • Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie Entwicklung von Problemlösungen,
  • Entwicklung und laufende Fortschreibung der örtlichen Jungendhilfeplanung;
  •  Förderung der Träger der freien Jugendhilfe;

 

  • Mitglieder des Jugendhilfeausschusses (Kreisräte) – Wahlperiode 2020 – 2026
Stimmberechtigtes Mitglied Vertreter/in
Zens Patrick Haller Joachim
Hannes Alexander Stoiber Wolfgang
Englram Michael Nistler Birgit
Lippl Martin Bauernfeind Eva
Wittenzellner Gaby Alt Anton
Zitzelsperger Markus Lippl Martin
Bruckner Georg Kurz Markus
Laschinger Sabrina Kreuzer Christine
Stimmberechtigte Mitglieder / Vertreter  als Träger der freien Jugendhilfe
Vertreter/in
Löffler Thomas Sauerteig Matthias
Hutterer Monika Schreiner Kathrin
Dahlke Markus Bäumler Maximilian
Weiderer Michael Brunner Markus
Lettenmaier Andreas König Martina
Fischer Jochen Sixt Tina
Beratendes Mitglied Vertreter/in
Hackl Martin Liebl Florian
Keilhofer Andrea Welter Anita
Wolf Stefan Ebner Ulrike
Weinberger Herbert Ebner Johannes
Sterl Sonja Bauer Alexandra
Schmid Doris Ertl Andreas
Hof Johannes Bender Mona
Pfarrer Hermann Heiko Keilhauer Susanne
Riedl Sabine

Meldung vom: 28.03.2024