Der Kreistag hat den Jugendhilfeausschuss als ständigen beschließenden Ausschuss bestellt. Ihm gehören stimmberechtigte und beratende Mitglieder an
Stimmberechtigte Mitglieder sind
- der Landrat als Vorsitzender,
- 8 Mitglieder des Kreistags,
- 6 vom Kreistag gewählte Frauen und Männer auf Vorschlag der im Landkreis wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe entsprechend dem Umfang und der Bedeutung ihres Wirkens im Jugendamtsbezirk.
Beratende Mitglieder sind
- der Leiter oder die Leiterin der Verwaltung des Jugendamts,
- ein Mitglied, das als Jugend- oder Familien- oder Vormundschaftsrichter tätig ist,
- ein Mitglied aus dem Bereich der Schulen oder der Schulverwaltung,
- ein Bediensteter oder eine Bedienstete der zuständigen Arbeitsagentur,
- eine Fachkraft, die in der Erziehungsberatung tätig ist,
- die für den Jugendamtsbezirk zuständige kommunale Gleichstellungsbeauftragte, sofern eine solche bestellt ist,
- ein Polizeibeamter oder eine Polizeibeamtin,
- der bzw. die Vorsitzende des Kreisjugendrings oder eine von ihm bzw. ihr beauftragte Person, sofern der oder die Vorsitzende des Kreisjugendrings dem Jugendhilfeausschuss nicht bereits als stimmberechtigtes Mitglied angehört,
- Mitglieder aus dem Bereich der Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt über Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der dafür im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel und der vom Kreistag gefassten Beschlüsse.
Er soll vor jeder Beschlussfassung des Kreistages in Fragen der Jugendhilfe gehört werden. Ferner soll er Stellung nehmen vor Entscheidungen des Kreistages und anderer beschließender Ausschüsse, die für die Lebensbedingungen junger Menschen und ihrer Familien und/oder für die Schaffung und Erhaltung einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt von Bedeutung sind. Insbesondere nimmt er z. B. folgende Aufgaben wahr:
- Entwicklung von Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe im Kreisgebiet und für die Vernetzung und koordinierte Zusammenarbeit der bestehenden Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen,
- Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie Entwicklung von Problemlösungen,
- Entwicklung und laufende Fortschreibung der örtlichen Jungendhilfeplanung;
- Förderung der Träger der freien Jugendhilfe;
- Mitglieder des Jugendhilfeausschusses (Kreisräte) – Wahlperiode 2020 – 2026
Stimmberechtigtes Mitglied | Vertreter/in |
Zens Patrick | Haller Joachim |
Hannes Alexander | Stoiber Wolfgang |
Englram Michael | Nistler Birgit |
Lippl Martin | Bauernfeind Eva |
Wittenzellner Gaby | Alt Anton |
Zitzelsperger Markus | Lippl Martin |
Bruckner Georg | Kurz Markus |
Laschinger Sabrina | Kreuzer Christine |
Stimmberechtigte Mitglieder / Vertreter als Träger der freien Jugendhilfe |
Vertreter/in |
Löffler Thomas | Sauerteig Matthias |
Hutterer Monika | Schreiner Kathrin |
Dahlke Markus | Bäumler Maximilian |
Weiderer Michael | Brunner Markus |
Lettenmaier Andreas | König Martina |
Fischer Jochen | Sixt Tina |
Beratendes Mitglied | Vertreter/in |
Hackl Martin | Liebl Florian |
Keilhofer Andrea | Welter Anita |
Wolf Stefan | Ebner Ulrike |
Weinberger Herbert | Ebner Johannes |
Sterl Sonja | Bauer Alexandra |
Schmid Doris | Ertl Andreas |
Hof Johannes | Bender Mona |
Pfarrer Hermann Heiko | Keilhauer Susanne |
Riedl Sabine |