Jugendhilfeplanung

Der Landkreis Regen ist der öffentliche Träger der Jugendhilfe und trägt hierfür die Gesamt- und Planungsverantwortung nach § 79 KJHG. Im Rahmen dieser Verantwortlichkeit betreibt der Landkreis Regen die Jugendhilfeplanung nach § 80 KJHG. Es soll der Bestand an Einrichtungen und Diensten ermittelt, der Bedarf festgestellt und zur Befriedigung notwendige Vorhaben geplant werden. Im Landkreis Regen gliedert sich die Jugendhilfeplanung folgendermaßen: Bevölkerungsprognose und Sozialraumanalyse (Datengrundlagen) Teilplan Jugendarbeit Teilplan Kindertagesbetreuung Teilplan Förderung und Hilfen.

Meldung vom: 02.07.2020