Kanuverordnung bleibt unverändert

Pressebesprechung Kanuverordnung. Foto: Landkreis Regen

Gewerbliche Bootstouren müssen behördlich angemeldet und genehmigt werden.

Pressebesprechung Kanuverordnung. Foto: Landkreis Regen

Pressebesprechung Kanuverordnung. Foto: Landkreis Regen

Regen/Teisnach. Vor allem im trockenen Sommer 2018 wurden die laut bestehender Kanuverordnung für den Schwarzen Regen im Abschnitt von Raithsäge bis Schnitzmühle erforderlichen Mindestpegelstände fürs Bootfahren kaum mehr erreicht. Viele Kanufahrer sind daher auf benachbarte Flussabschnitte, an denen diese Regelungen nicht gelten, ausgewichen. Auch durch die von gewerblichen Bootsverleihern organisierten Touren war insbesondere im Bereich oberhalb des Stausees Regen aber auch unterhalb Schnitzmühle reger Bootsverkehr festzustellen. In der Folge wurde aus Reihen der Naturschützer und Fischer Stimmen zur Erweiterung des Geltungsbereichs der Kanuverordnung laut. Auf deren Anregung hatte das zuständige Landratsamt Regen die am Rechtsetzungsverfahren zu beteiligenden Stellen angehört und deren Stellungnahmen im Rahmen eines von Landrätin Rita Röhrl organisierten „Runden Tisches“ erörtert. Dabei kam man überein, dass für eine Erweiterung der Kanuverordnung derzeit noch kein ausreichendes Datenmaterial und rechtlich belastbare Untersuchungsergebnisse vorliegen. Der gewerblich organisierte Bootstourismus wird aber künftig innerhalb eines schifffahrtsrechtlichen Genehmigungsverfahrens reglementiert. Damit soll die Beanspruchung der Gewässerabschnitte im naturverträglichen Rahmen gehalten werden. Für den einzelnen privaten Bootswanderer verbleibt es bei den bisherigen Regelungen der Kanuverordnung. Allerdings waren sich die im Technologie Campus in Teisnach zum Fachgespräch versammelten Fachstellen und Nutzergruppen einig, ihre Kenntnisse künftig verstärkt auszutauschen und weitere Untersuchungsmaßnahmen abzustimmen, um die Notwendigkeit zukünftiger Maßnahmen präzise abschätzen zu können. Landrätin Röhrl zeigte sich insbesondere darüber erfreut, dass sich trotz unterschiedlicher Interessenslage die jeweiligen Nutzergruppen darauf verständigen konnten, insoweit mit den Behörden konstruktiv zusammen zu arbeiten.

Meldung vom: 28.03.2019