Kein Entscheidungsspielraum

Landrätin Rita Röhrl wünscht sich neue Öffnungsstrategien. Foto: Bals

Landrätin Rita Röhrl widerspricht der Bundeskanzlerin – Landkreise können nicht frei Regeln erlassen

Regen.  „Keinem OB und keinem Landrat ist verwehrt, das zu tun, was in Tübingen und Rostock gemacht wird“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel jüngst. Nachdem diese Aussage den Eindruck erweckt, dass hier die Landräte über mögliche Einschränkungen und Auflagen selbst entscheiden können, weist Landrätin Rita Röhrl, wie schon zuvor Landrat Bernreiter (Deggendorf), daher darauf hin, dass „die Landkreise hier keinen Ermessenspielraum haben. Die Landratsämter handeln als weisungsgebundene untere staatliche Verwaltungsbehörde, maßgebend ist die zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“, erklärt die Landrätin und hier seien sowohl Öffnungsschritte, wie etwa Erleichterungen für den Einzelhandel oder auch Schulschließungen klar über die Inzidenzwerte definiert. Lediglich in Modellversuchen werde es demnächst in Bayern Abweichungen geben und hier hat sich der Landkreis als Erprobungsregion bereits angeboten.

Meldung vom: 26.03.2021