Keine kostenpflichtigen Tests in den Teststationen

Landratsamtsmitarbeiter verweisen auf die privaten Angebote der Apotheken und Ärzteschaft

Regen. Ab Montag, 11. Oktober, entfällt die Möglichkeit, kostenlos einen sogenannten Jedermann-Test, also eine Testung auf eigenen Wunsch, in den Corona-Testzentren des Landkreises durchführen zu lassen. Dies gilt sowohl für Schnell- als auch PCR-Tests. Die kostenlosen Testungen in den Testzentren gibt es nur noch für einen festgelegten Personenkreis. Aus rechtlichen Gründen dürfen derzeit an den staatlichen Teststationen auch keine kostenpflichtigen Tests angeboten werden. Diese können beispielsweise in Hausarztpraxen oder Apotheken im Landkreis durchgeführt werden, wobei es für Ärzte und Apotheken keine Verpflichtung gibt ein Testangebot bereitzustellen.

Kostenfreie Tests gibt es ab Montag, 11. Oktober, nur noch für einen klar definierten Personenkreis. Dazu zählen insbesondere Menschen, bei denen aus medizinischen Gründen keine Impfung möglich ist sowie Kontaktpersonen zu Infizierten, welche über das Gesundheitsamt oder die Corona-Warn-App benachrichtigt wurden. Getestet werden auch Kinder unter zwölf Jahren. Bis zum 31. Dezember 2021 erhalten Jugendliche bis 18 Jahre und Schwangere ein kostenloses Testangebot. Auch die Beschäftigten von Alten- und Pflegeeinrichtungen und deren Besucher können sich kostenlos testen lassen, wenn Testungen nicht in der Einrichtung selbst angeboten werden können. Wobei für Besucher nur PoC-Schnelltests angeboten werden.

Dabei ist ein grundsätzlich je nach Testgrund ein entsprechender Nachweis, wie ein ärztliches Attest, ein Lichtbildausweis oder – falls vorhanden – eine entsprechende Benachrichtigung des Gesundheitsamtes vorzulegen.

Detaillierte Informationen zur Testung auf SARS-CoV-2 finden Interessierte unter: www.landkreis-regen.de/testzentrum

Meldung vom: 08.10.2021