Kennzeichenmitnahme bei Wohnsitzwechsel

Die in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung geregelte Pflicht zur Umkennzeichnung bei Wohnsitzwechsel des Fahrzeughalters in einen anderen Zulassungsbereich ist seit 01.01.2015 aufgehoben.

Fahrzeughalter können seitdem beim Wohnsitzwechsel innerhalb des Bundesgebietes selbst entscheiden, ob sie das bisherige Kennzeichen weiter führen wollen oder sich ein neues zuteilen lassen. Zu beachten ist, dass die Pflicht zur Meldung des Wohnsitzwechsels bestehen bleibt.

Seit 01.10.2019 besteht bei zugelassenen Fahrzeugen auch bei Halterwechsel die Möglichkeit das bisherige Kennzeichen beizubehalten.

Meldung vom: 01.12.2023