Kindergärten sind Einrichtungen, in denen überwiegend Kinder von drei bis sechs Jahren betreut werden. Sie dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung und ergänzen die familiären Entwicklungs- und Lernangebote. Grundlage der pädagogischen Arbeit bildet der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan (BEP).
Das Bayerische Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz (BayKiBiG) löste am 01.08.2005 das über 30 Jahre lang geltende Bayerische Kindergartengesetz (BayKiG) ab, und formuliert in seiner Ausführungsverordnung (AVBayKiBiG) verbindliche Bildungs- und Erziehungsziele.