Kinderhort

Kinderhorte sind Einrichtungen in denen überwiegend Kinder ab der Einschulung bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres betreut werden.
Sie dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung und ergänzen die familiären und schulischen Entwicklungs- und Lernangebote.

Grundlage bildet das Bayerische Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz (BayKiBiG) mit seiner Ausführungsverordnung (AVBayKiBiG). Des weiteren liegen Empfehlungen für die pädagogische Arbeit in bayerischen Horten vor.

Meldung vom: 28.11.2023