Kinderkrippen

Kinderkrippen sind Einrichtungen, in denen überwiegend Kinder bis zum Alter von drei Jahren betreut werden. Sie dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung und ergänzen die familiären Entwicklungs- und Lernangebote. Grundlage der pädagogischen Arbeit bildet der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan (BEP).

Die staatliche Förderung von Betreuungsplätzen in Kinderkrippen erfolgt seit dem 01.08.2005 gemäß dem Bayerische Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz_(BayKiBiG)
mit Ausführungsverordnung (AVBayKiBiG) nach kindbezogenen Förderkriterien.

Im Landkreis Regen gibt es derzeit über 430 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in nahezu jeder Gemeinde.

Wichtiger Hinweis:
Seit 1. August 2013 besteht der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in Krippe oder Kindertagespflege ab Vollendung des 1. Lebensjahres.

Meldung vom: 12.08.2020