Kindertageseinrichtungen

Kindertageseinrichtungen ist der Überbegriff für Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhorte sowie für Kinderhäuser. Grundlage bildet das Bayerische Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz (BayKiBiG) mit seiner Ausführungsverordnung (AVBayKiBiG) vom 01.08.2005.

Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt existiert bereits seit 1996. Seit 1. August 2013 besteht der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in Krippe oder Kindertagespflege bereits ab Vollendung des 1. Lebensjahres. Alle Kinderbetreuungssysteme haben den gesetzlichen Auftrag, Kinder zu bilden, zu erziehen und zu betreuen.

Jede Kindertageseinrichtung, sowie jede Großtagespflegestelle benötigt eine pädagogische Konzeption, in der sie ihre Arbeit transparent macht. Nach Art. 19 BayKiBiG ist jede Einrichtung angehalten, diese in geeigneter Weise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Gesetzliche Grundlagen BayKiBiG und AVBayKiBiG:
https://www.stmas.bayern.de/kinderbetreuung/einrichtungen/rahmenbedingungen.php

Der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan
https://www.ifp.bayern.de/projekte/curricula/BayBEP.php

 

Meldung vom: 18.01.2023