Jugendsozialarbeit an Schulen

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„Bildungsgerechtigkeit bedeutet, dass soziale Herkunft junger Menschen nicht über deren Zukunft entscheiden darf. Deshalb ist von größter Bedeutung, dass sozial benachteiligte junge Menschen frühzeitig unterstützt werden.
Gemäß § 13 SGB VIII sollen jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.“

Zielsetzung der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS):
JaS – Jugendsozialarbeit an Schulen ist eine besonders intensive Form der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule. Sie soll sozial benachteiligte junge Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützen und fördern. Auch bei schwierigen sozialen und familiären Verhältnissen sollen dadurch die Chancen junger Menschen auf eine eigenverantwortliche und gemeinschaftsfähige Lebensgestaltung verbessert werden.

Wer ist die Zielgruppe der JaS?
JaS wendet sich an junge Menschen

  • die Verhaltensauffälligkeiten zeigen (z. B. gehäuftes Schule schwänzen)
  • die wegen ihrer individuellen oder sozialen Schwierigkeiten voraussichtlich keine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle finden
  • aus Zuwandererfamilien, deren Integration erschwert ist
  • mit Drogenproblemen
  • mit Versagens- oder Schulängsten
  • mit mangelndem Selbstwertgefühl

Wie arbeitet JaS?
JaS bringt nicht nur sozialpädagogische Kompetenz ein, sondern agiert mit dem gesamten System der Jugendhilfe. Dies geschieht durch:

  • Beratung und sozialpädagogische Hilfen: In Einzel- oder auch Gruppengesprächen mit den jungen Menschen werden deren Probleme im Alltag, in der Familie, in der Schule oder auch im Übergang in die Ausbildung und in den Beruf besprochen und gemeinsam Lösungswege entwickelt.
  • Soziale Gruppenarbeit und Trainingskurse zur Stärkung sozialer Kompetenzen, insbesondere der Kommunikations- und Konfliktfähigkeit (Streitschlichterprogramme, Anti-Aggressions-Trainings, soziale Trainingskurse)
  • Elternarbeit: Innerfamiliäre oder erzieherische Probleme erfordern eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern und deren Beratung, um gemeinsam Wege, z. B. im Umgang mit Erziehungsschwierigkeiten zu finden. Hierbei können auch weitere Leistungen der Jugendhilfe einbezogen oder angeregt werden.
  • Vernetzung und Koordinierung mit dem Jugendamt (u.a. Bezirkssozialarbeit, Fachdienste wie Jugendhilfe in Strafverfahren etc.) und Zusammenarbeit mit den Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe (z.B. Erziehungsberatungsstellen, Horten, Jugendzentren) und anderen sozialen Einrichtungen insbesondere mit Angeboten der schulischen Ganztagsbetreuung (offene und gebundene Ganztagsschule), dem Gesundheitswesen (z.B. Drogenberatungsstellen), sowie mit Polizei und Justiz.
    Im Zusammenhang mit dem Übergang von der Schule in den Beruf ist die Kooperation mit der Agentur für Arbeit unverzichtbar.

An welchen Schulen kommt JaS zum Einsatz?
Die Jugendsozialarbeit an Schulen ist eine Leistung der Jugendhilfe, die an Schulen mit gravierenden sozialen und erzieherischen Problemen zum Einsatz kommt. Die Jugendämter vor Ort stellen im Rahmen der Jugendhilfeplanung fest, an welchen Schulen verstärkt Handlungsbedarf besteht.

Situation im Landkreis Regen:
Im Landkreis Regen gibt es JaS an mittlerweile zwölf Schulen (Mittelschulen Regen, Viechtach, Zwiesel und Ruhmannsfelden, Grundschule Regen, Viechtach und Zwiesel, Grund- und Mittelschule Bodenmais und Teisnach, Berufsschule Regen sowie an beiden Sonderpädagogischen Förderzentren in Regen und Viechtach), die über das Unterstützungsangebot durch Jugendsozialarbeiter/innen verfügen.
Die beiden JaS-Stellen an den Mittelschulen Regen und Viechtach sind in Trägerschaft des Kreis-Caritasverbandes Regen e.V.
An allen anderen genannten Schulstandorten ist der Landkreis Regen selbst Träger der JaS.

„Alle JaS-Stellen im Landkreis Regen werden aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales gefördert.“