Kommunaler Finanzausgleich – staatliche Zuwendungen an Gemeinden

Aufgaben / Dienstleistungen

Der kommunale Finanzausgleich sichert den Gemeinden und Gemeindeverbänden entsprechend Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz die finanziellen Grundlagen ihrer Selbstverwaltung.

Meldung vom: 21.07.2015