„Kompromiss stand nicht zur Wahl“

Landrätin Rita Röhrl setzt sich für den Erhalt der Hotelberufsschule Viechtach ein.

Landrätin Röhrl betont, dass der Abzug der Köchin eine Entscheidung des Landkreises Cham war

Landrätin Rita Röhrl setzt sich für den Erhalt der Hotelberufsschule Viechtach ein.

Landrätin Rita Röhrl setzt sich für den Erhalt der Hotelberufsschule Viechtach ein.

Regen. Regens Landrätin Rita Röhrl widerspricht Staatsminister Prof. Dr. Michael Piazolo. Dieser hatte in einer Pressemeldung verlautbart, dass es bei den Gesprächen zur Hotelberufsschule Viechtach und der Sprengelneubildung eine einvernehmliche Lösung gab. Von einvernehmlich könne nur insofern die Rede sein, da man nur zwei Optionen hatte. „Wir hätten eine Fachschule an die Schule bekommen und alle Schüler aus der Oberpfalz verlieren können, nicht nur die Köche, oder wir hätten der jetzigen Lösung zugestimmt“, erklärt Röhrl. So habe man zumindest den Gastronomiebereich an der Schule gestärkt.

„Minister Piazolo hat klar gesagt, dass es sonst keine Alternativen gibt, da die Regierung der Oberpfalz ihr Recht beansprucht und die Kochausbildung für Schüler aus der Oberpfalz nach Cham verlegen werde“, betont Röhrl. Die beiden Vorschläge habe sie mit der Fachstelle an der Regierung von Niederbayern und mit ihrem Stellvertreter und dem Leiter der Berufsschule Regen besprochen. Letztendlich sei man zu der Entscheidung gekommen, das bekannte Angebot des Ministeriums zu akzeptieren. „Das hilft der Schule mehr als der Totalverlust der Schüler aus der Oberpfalz“, weiß Röhrl und weist die Kritik an ihrem Handeln zurück.

„Natürlich hätte ich mir auch mehr Unterstützung von Seiten des Ministers gewünscht“, berichtet Röhrl letztendlich sei die Lösung ein Entgegenkommen der Regierung der Oberpfalz und des Landkreises Cham. „Wenn man von einvernehmlich spricht, dann erwarten die Bürger, dass man einen Kompromiss gefunden hat. Doch dieser Kompromiss stand nicht zur Wahl“, so Röhrl weiter. Insofern habe man aus zwei Alternative wählen können und sich für das kleinere Übel entschieden.

Meldung vom: 25.04.2023