Kostenlose Verhütungsmittel für Bedürftige

Dr. Carolin Müller (Mitte), Judith Uhrmann (li.) und Elisabeth Wühr-Soltan freuen sich über das Angebot, das sie hilfsbedürftigen Frauen machen können. Foto: Langer/Landkreis Regen

Unterstützung für Frauen: Landkreis Regen richtet einen Verhütungsmittelfonds ein

Dr. Carolin Müller (Mitte), Judith Uhrmann (li.) und Elisabeth Wühr-Soltan freuen sich über das Angebot, das sie hilfsbedürftigen Frauen machen können. Foto: Langer/Landkreis Regen

Dr. Carolin Müller (Mitte), Judith Uhrmann (li.) und Elisabeth Wühr-Soltan freuen sich über das Angebot, das sie hilfsbedürftigen Frauen machen können. Foto: Langer/Landkreis Regen

Regen. Bedürftige Frauen aus dem Landkreis Regen können ab sofort einen Antrag auf Kostenübernahme oder Zuschuss für Langzeitverhütungsmittel beantragen, dies teilt das Landratsamt Regen in einer Pressemeldung mit. „Den Anstoß und die Notwendigkeit dafür gab die Staatlich anerkannte Schwangerenberatungsstelle am Landratsamt Regen“, sagt Amtsärztin Dr. Carolin Müller und berichtet davon, dass „die bewusste Familienplanung für Geringverdienerinnen und Empfängerinnen von lebensunterhaltsichernden Sozialleistungen oftmals aus finanziellen Gründen nicht möglich ist. „

Regelmäßige Ausgaben für die Pille, aber auch hohe einmalige Kosten für die Spirale könnten demnach das Budget von Frauen mit geringem Einkommen deutlich überschreiten. „Sie verhüten deshalb unregelmäßiger, greifen zu wenig zuverlässigen Methoden oder verzichten ganz auf die Verhütung“, berichtet die Medizinerin über die Erfahrungen der Beraterinnen in der Abteilung Gesundheitswesen im Landratsamt.

Jede Frau solle jedoch selbstbestimmt entscheiden, „wann sie schwanger werden und wieviel Kinder sie haben möchte“, so Elisabeth Wühr-Soltan von der Schwangerenberatung weiter. Von den gesetzlichen Krankenkassen werden demnach nur bis Vollendung des 22. Lebensjahres der Versicherten die Kosten für empfängnisverhütende Mittel übernommen. Seit 2004 ist für alle anderen gesetzlich krankenversicherten Frauen die Möglichkeit der Kostenübernahme von Verhütungsmitteln weggefallen. „Besonders hart betroffen sind hiervon Frauen, die lebensunterhaltssichernde Sozialleistungen beziehen. Nicht selten führt dies zu ungewollten Schwangerschaften oder Schwangerschaftsabbrüchen, die psychosoziale Probleme zur Folge haben“, weiß Judith Uhrmann, die für die Schwangerschaftskonfliktberatung zuständig ist und ergänzt: „Der Konflikt zwischen Leben und Tod und häufig auch die Bedrohung der Partnerschaft und Existenz ist in keiner Beratungssituation so präsent wie in der Schwangerenkonfliktberatung. Und dies oftmals mit Zeitdruck und Zwang zur Findung einer raschen Entscheidung.“ Hier soll der geplante Verhütungsmittelfonds helfen. „Der Fonds soll dazu dienen ungewollte Schwangerschaften und daraus resultierende Schwangerschaftskonflikte und -abbrüche zu vermeiden“, erklärt die Leiterin des Gesundheitsamtes.

So bekommen Frauen Hilfe aus dem Fond

Die Mitarbeiter der staatlich anerkannten Schwangerenberatungsstelle am Landratsamt Regen informiert Interessierte über die Voraussetzungen zur finanziellen Unterstützung und Abrechnungsmodalitäten.

Zur Antragstellung wird benötigt:

  • Leistungsbescheide vom Jobcenter über ALG II/Harzt 4, Sozialhilfe, Wohngeld, Bafög und Asylbewerberleistungsgesetz
  • Gültiger Ausweis, Pass oder Aufenthaltstitel
  • Einkommensbelege bei geringem Einkommen
  • Bei Anspruchsberechtigung – Vorlage Rezept und Kostenvoranschlag der Apotheke/Arzt (datiert nach dem Beratungsgespräch)

Der Fonds ist gedeckelt. Die Kostenübernahme ist somit eine freiwillige Leistung des Landkreises Regen. Es besteht kein Rechtsanspruch.

Am einfachsten sind die Mitarbeiterinnen Judith Uhrmann und Elisabeth Wühr-Soltan telefonisch zu erreichen, unter dies Rufnummern sind stehen sie als Ansprechpartner bereit: 09921/601-442 (Judith Uhrmann) und 09921/601-443 (Elisabeth Wühr-Soltan).

Meldung vom: 23.09.2021