Krankenkraftwagen

Krankenkraftwagen sind Spezialfahrzeuge, die für den Rettungsdienst und die Kranken- und Verletztenbeförderung bestimmt und geeignet sind. Sie werden unterschieden in Rettungswagen und Krankentransportwagen. Rettungswagen sind dazu bestimmt, die Transportfähigkeit von Notfallpatienten herzustellen und während der Beförderung aufrecht zu erhalten. Krankentransportwagen sind grundsätzlich zur Beförderung von Nicht-Notfall-Patienten bestimmt.

Zur Durchführung von sog. Behinderten-Fahrdiensten ist die Erteilung eines Mietwagenscheins, beschränkt auf den Behindertentransport, notwendig. Bei diesen Transporten werden Personen, die während der Fahrt keiner ärztlichen Betreuung bedürfen, befördert. Das Mindestalter beträgt 21 Jahre; mit einer Ausnahmegenehmigung können aber schon 19-Jährige solche Behinderten-Fahrten durchführen

Welche Unterlagen sind mitzubringen

Ersterteilung:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Scheckkartenführerschein
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
  • Nachweis des Sehvermögens durch ein Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes oder Betriebs-/ Arbeitsmediziners (Anlage 6 Nr. 2 FeV)
  • Ärztliche Bescheinigung eines Arztes nach Wahl über die gesundheitliche Eignung
    Medizinische Untersuchung bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle oder ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten, das Aussagen über Belastbarkeit, Orientierungs- Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit beinhaltet (Analge 5 Nr. 2 FeV).
  • Erweitertes Führungszeugnis der Belegart OE (bei der Gemeinde zu beantragen)

Verlängerung:

  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Nachweis des Sehvermögens durch ein Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes oder Betriebs-/ Arbeitsmediziners (Anlage 6 Nr. 2 FeV)
  • Ärztliche Bescheinigung eines Arztes nach Wahl über die gesundheitliche Eignung
  • Erweitertes Führungszeugnis der Belegart OE (bei der Gemeinde zu beantragen)
  • Ab dem sechzigsten Lebensjahr ist zusätzlich medizinische Untersuchung bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle oder ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten, das Aussagen über Belastbarkeit, Orientierungs- Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit beinhaltet (Anlage 5 Nr. 2 FeV).

Welche Kosten entstehen

  • EUR 38,80 Ersterteilung
  • EUR 32,90 Verlängerung

Besonderheiten
Bei Krankenkraftwagen ist der Nachweis erforderlich, dass die Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens einem Jahr in Besitz ist oder innerhalb der letzten 5 Jahre in Besitz war.

Informationen im BayernPortal

Meldung vom: 22.02.2021