Bezirkssozialarbeit

Erziehungsbeistandschaft

Die Erziehungsbeistandschaft ist eine Unterstützung an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

  • die in ihrem sozialen Verhalten auffällig werden
  • die im Laufe ihrer Entwicklung unter Krisen und Störungen leiden
  • die mit ihrer Familie nicht zurechtkommen oder in der Schule und im Beruf auf Schwierigkeiten stoßen
  • die massive Konflikte mit ihren Freunden haben oder die alles tun, um in ihrer Clique beliebt zu sein – die durch Alkohol oder Drogen gefährdet sind usw..

Die genannten Betreuungsformen sind längerfristig angelegte ambulante, beratende und begleitende Maßnahmen, bei denen im Mittelpunkt die Kinder und Jugendlichen/Heranwachsenden stehen und die nicht in erster Linie auf die Familie ausgerichtet sind.

Die Betreuer versuchen, zu den jungen Menschen eine von Akzeptanz und Vertrauen geprägte Beziehung aufzubauen. Sie orientieren sich an deren persönlicher Situation, was bedeutet, die gegenwärtige Lebenswelt und Lebensplanung zu verstehen und im Austausch mit ihnen Hilfestellung zu geben und Perspektiven zu entwickeln.

Grundsätzlich verwendet jeder Erziehungsbeistand die bewährten Arbeitsmethoden: Einzelfallhilfe, Familienarbeit, Elternarbeit, Gruppenarbeit. Da die einzelnen Fachkräfte bezüglich ihrer Arbeitsmethoden und ihrer Zielgruppe Prioritäten setzen, besteht in der Regel im Vorfeld der Maßnahme die Möglichkeit, einen für den jungen Menschen geeigneten Betreuer auszuwählen.

Sozialpädagogische Familienhilfe

Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine ambulante Maßnahme der Jugendhilfe. Die Ziele in der Arbeit mit den Familien beziehen sich auf:

  • die Förderung der Erziehungsfähigkeit der Eltern
  • die Förderung der Kinder
  • die Unterstützung bei der Bewältigung von Alltagsproblemen
  • die Unterstützung in Krisen- und Überforderungssituationen
  • die Unterstützung im Kontakt mit Ämtern und Institutionen
  • den Aufbau und die Verbesserung von Beziehungen im sozialen Umfeld der Familie

Es hat sich erwiesen, dass sozialpädagogische Familienhilfe besonders in Familien, in denen eine Trennung stattgefunden hat, eine gute Unterstützungsmöglichkeit für den alleinerziehenden Elternteil darstellt. Durch diese Hilfe können unter Umständen familiäre Verhältnisse so mitgestaltet werden, dass eine Herausnahme von Kindern aus der Familie vermieden werden kann, bzw. die Rückführung von Kindern in die Familie aus einem Heim möglich wird. Sozialpädagogische Familienhilfe setzt jedoch die Bereitschaft der Eltern zur Zusammenarbeit sowie eine gewisse Einsichts- und Lernfähigkeit der Eltern voraus.

Beratung und Unterstützung bei der Erziehung von Kindern

Eine gelingende Erziehung von Kindern ist heutzutage nicht mehr selbstverständlich. Die Ursachen hierfür sind vielfältig und nicht allein in einem Kind oder der Familie begründet. Nehmen Eltern Beratung und Unterstützung bei der Erziehung ihrer Kinder in Anspruch, ist dies kein Zeichen von „Versagen“ oder „Schwäche“, sondern zeugt vielmehr von Verantwortungsbereitschaft und Stärke der Eltern. Seien es Erziehungsfragen oder Erziehungsschwierigkeiten von Eltern und anderen Personensorgeberechtigten bzw. Lernschwierigkeiten oder Verhaltensauffälligkeiten von Kindern und Jugendlichen, so zeigt unsere Erfahrung.

Eine rechtzeitige und fachlich fundierte Beratung ist ein wesentlicher Schritt, um schwierige Lebenssituationen zu bewältigen. Im Kreisjugendamt Regen stehen Ihnen hierzu als Ansprechpartner die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des „Allgemeinen Sozialdienstes“ zur Verfügung.

Links im Internet

Trennung, Scheidung, Familiengerichtsverfahren, Elterliche Sorge, Umgangsrecht
ELTERN BLEIBEN ELTERN
Trennung und Scheidung bedeutet für viele Familien eine Veränderung der gesamten Lebenssituation mit heftigen Gefühlen der Trauer und Verletzung, von Wut, Enttäuschung und Schuld. Kinder leiden besonders unter anhaltenden Streitigkeiten ihrer Eltern. Sie haben Angst, einen Elternteil für immer zu verlieren und fühlen sich häufig für die Konflikte ihrer Eltern verantwortlich. Kinder haben ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen und anderen wichtigen Bezugspersonen.Die Eltern haben ein Recht auf Kontakt mit ihren Kindern und sind dazu verpflichtet, diesen herzustellen und aufrechtzuerhalten. Darüber hinaus sollen Eltern den Kontakt des Kindes zum anderen Elternteil fördern.
Unsere Aufgabe ist es:

  • Eltern und Kindern bei der Neuorientierung zu helfen, Konflikte und Krisen in der Familie zu bewältigen und ein partnerschaftliches Elternverhältnis zu bewahren bzw. aufzubauen.
  • Eltern dabei zu unterstützen, ihre Probleme als Paar von ihrer Verantwortung als Eltern zu trennen.
  • Eltern zu unterstützen, dass sie weiterhin gemeinsam für ihre Kinder Sorge tragen.
  • Kindern den Kontakt und die Beziehung zu beiden Elternteilen und anderen wichtigen Bezugspersonen zu erhalten oder zu ermöglichen.
  • Den Kindern ein Ansprechpartner für ihre Fragen und Gefühle in ihrer veränderten Lebenssituation zu sein.
Ziel der Beratung ist es:

  • Sie als Eltern bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzeptes für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge, des Umganges und anderer wichtiger Belange bzgl. Ihrer Kinder zu unterstützen.
  • Dieses Konzept kann auch als Grundlage für eine richterliche Entscheidung über die elterliche Sorge oder das Umgangsrecht dienen.
  • Auch bei später auftretenden Fragen zum Sorge- oder Umgangsrecht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform

Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern.

Sie soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie eine Rückkehr in die Familie zu erreichen versuchen oder die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten oder eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein selbständiges Leben vorbereiten.

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (stationär)

Stationäre Förderung und Unterstützung der Eingliederung von Kindern und Jugendlichen, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind.