Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Kindergarten, -hort) – § 22 SGB VIII
Kinder sollen in Tageseinrichtungen gefördert werden. Für den Besuch werden Gebühren erhoben. Wenn das Familieneinkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht erreicht, übernimmt das Kreisjugendamt die Kindergarten- bzw. Kinderhortgebühren (jeweils Grundgebühren) ganz oder teilweise.
Zum Einkommen zählen unter anderem auch Unterhaltszahlungen, Kindergeld, Leistungen des Arbeitsamtes und Krankengeld.
- Welche Unterlagen und Nachweise vorzulegen sind, entnehmen Sie bitte dem Antrag.
- Eine Beteiligung an den Kosten erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung von Einkommen, Belastungen, Anzahl der Familienmitglieder bzw. der unterhaltsberechtigten Personen.
Experten unseres Familiennetzwerkes Arberland geben Ihnen unkompliziert Auskünfte und helfen bei der Antragstellung zu: Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld, Familiengeld, Krippengeld, u.v.m.
Formulare
Merkblätter
- Kindergartengebühren
Auflistung aller im Landkreis Regen befindlichen Kindergärten und Kinderhorte inclusive Gebühren