Kriegsopferfürsorge

Das Recht auf Leistungen der Kriegsopferfürsorge gehört zum allgemeinen Versorgungsanspruch nach dem Bundesversorgungsgesetz. Die Kriegsopferfürsorge ergänzt nach dem anzuerkennenden, individuellen Bedarf die Rentenleistungen des Versorgungsamtes und sichert so den angemessenen Lebensunterhalt der Kriegsbeschädigten und Hinterbliebenen im Einzelfall.

Voraussetzungen sind ein durch die Schädigung entstandener wirtschaftlicher Schaden oder ein zur Bedarfsdeckung nicht ausreichendes eigenes Einkommen und Vermögen. Es sei denn, der Bedarf ist ausschließlich schädigungsbedingt.
Die wichtigsten Hilfen sind :

  1. die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
  2. die Erholungsbeihilfe
  3. die Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes, wenn wegen Krankheit oder Alter eine selbständige Haushaltführung nicht mehr möglich ist
  4. Hilfen in besonderen Lebenslagen, wie z.B. Kraftfahrzeugbeihilfen, wenn man schädigungsbedingt zur Teilnahme am Leben in der Gesellschaft auf die Benutzung eines PKW angewiesen ist

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Meldung vom: 28.08.2017