Lärmschutz

Mit dem Begriff Lärm werden umgangssprachlich alle störenden Geräusche bezeichnet. Dazu zählen insbesondere Geräusche aus Freizeit- und Sportanlagen, Handwerk, Gewerbe und Industrie, Gaststätten, Biergärten, Veranstaltungen, Baustellen und Verkehr. Zudem gibt es oft Probleme mit Nachbarschaftslärm. Für Lärm gibt es eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen, für deren Umsetzung meistens das Landratsamt mit der unteren Immissionsschutzbehörde zuständig ist.

Ob Geräusche tatsächlich als störend empfunden werden hängt von vielen Faktoren ab. Sehr hohe Töne oder sehr tiefe Töne, starke Pegeländerungen, Dauergeräusche insbesondere in der Nacht und informationshaltige Geräusche werden, obwohl manchmal gar nicht zu laut, werden oftmals viel lästiger empfunden und führen zu Beschwerden.
Lärm wirkt sich nachweislich auf die Gesundheit aus
Deshalb wird der Lärmvermeidung in allen gesetzlichen Regelungen der Vorrang eingeräumt.

Der Landkreis Regen setzt hier auf Information und Abstimmung. So werden in allen Genehmigungsverfahren unsere Spezialisten des Technischen Umweltschutzes beratend und prüfend tätig. Ob Bauleitplanung, immissionsschutzrechtliche oder Baugenehmigungsverfahren, Betriebserlaubnisse für Gaststätten oder Veranstaltungen – Lärmschutz wird in jedem Verfahren betrieben. Planer, Bauherren , Antragsteller und betroffene Nachbarn werden gerne beraten.
Bei Nachbarbeschwerden wird, soweit möglich, eine Klärung vorrangig über das persönliche Gespräch hergestellt.

Folgende Gemeinden haben eigene Lärmschutzverordnungen:
Stadt Regen, Stadt Zwiesel, Gde. Frauenau, Markt Bodenmais, Gde. Bayer. Eisenstein 

Unser Leitsatz: 

Vermeidbarer Lärm ist zu vermeiden. Anlagenlärm ist an der Quelle zu reduzieren. 

Wenn Sie mehr zu Lärm wissen wollen, wir beraten Sie gerne.

Meldung vom: 24.12.2016