Landkreis reagiert auf steigende Coronazahlen

Der Landkreis wird mit einer Allgemeinverfügung auf die steigenden Zahlen reagieren.

 Allgemeinverfügung gilt ab Samstag 0 Uhr – Einschränkungen im gesellschaftlichen Leben

Regen. Wie bereits am Tag zuvor prognostiziert, hat der Landkreis Regen am Freitagvormittag eine Allgemeinverfügung erlassen. „Wir haben den Indizienschwellenwert von 35 Infizierten auf 100000 Einwohner deutlich überschritten“, sagt Pressesprecher Heiko Langer und deswegen sei man zum Handeln gezwungen gewesen.

So war am Freitagmittag, mit 33 Fällen innerhalb der letzten sieben Tage, ein Inzidenzwert von mehr als 42 Infizierten auf 100000 Menschen erreicht und nachdem noch zahlreiche Testergebnisse ausstehen, müsse man hier mit einem weiteren Anstieg rechnen. Deswegen gibt es ab Samstag Einschränkungen: Für Feiern in öffentlichen Räumen gilt eine maximale Teilnehmerzahl von 50 Personen, im Freien von 100 Personen. Dies gelte insbesondere bei Hochzeiten, Geburtstagen, Beerdigungen, Vereins- oder Parteiveranstaltungen. Zudem wird auch bei Feiern im Privaträumen eine Beschränkung empfohlen. „Ideal wäre es, auf Feiern gänzlich zu verzichten. Wo dies nicht möglich ist, empfehlen wir eine maximale Teilnehmerzahl von 25“, so der Sprecher weiter.

Auch in den Schulen wird es Einschränkungen geben.  So müssen zumindest die Kinder ab der fünften Jahrgangsstufe die Mund-Nasen-Bedeckung am Platz tragen, wenn in den Klassenräumen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewährleistet ist. Auch die Lehrkräfte müssen den Schutz tragen, wenn die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können. „Einige Schulen werden zumindest teilweise von Präsenzunterricht auf Distanzunterricht umstellen“, weiß Langer und nennt das Beispiel des Gymnasiums Zwiesel, wo die Q 11 ab Montag im Distanzunterricht sein wird.

Des Weiteren gibt es Einschränkungen im Bereich der Kindertageseinrichtungen sowie der Heilpädagogischen Tagesstätten. So muss das Personal dort einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Kinder müssen die Zeit in festen Gruppen verbringen, dies gilt auch für die Einnahme von Mahlzeiten.

Ziel der Verordnung sei es das Infektionsgeschehen einzuschränken, zumal sich der Virus im gesamten Landkreis ausbreite.

Meldung vom: 09.10.2020