Landkreis Regen ist nun ein Hotspot

Innerhalb von sieben Tagen mehr als 1000 Covid-19-Fälle auf 100.000 Einwohner hat Konsequenzen

Regen. Der erneute Anstieg der Inzidenz hat im Landkreis Regen Konsequenzen. Am Donnerstag, 25. November, stellte das Landratsamt offiziell fest, dass die Sieben-Tage-Inzidenz auf über 1000 Covid-19-Infektionen pro 100.000 Einwohner angestiegen ist. Somit ist der auch der Landkreis Regen eine sogenannte Hotspot-Region. „Das RKI meldet heute für den Landkreis Regen 1042,5 Fälle auf 100.000 Einwohner“, sagt Landrätin Rita Röhrl und so habe sie keine andere Wahl gehabt. „Wir mussten dies feststellen“, betont sie.

Die Folgen sind weitreichend, denn der Landkreis Regen wird in weiten Teilen in einen Lockdown geschickt. In der Gastronomie ist nun nur noch Lieferung oder Abholung erlaubt und die Beherbergungsbetriebe müssen alle Urlaubsgäste nach Hause schicken. „Lediglich eine berufliche Beherbergung ist noch erlaubt und dies auch nur noch bei zwingenden und nicht aufschiebbaren beruflichen Anlässen“, weiß Röhrl. Geschlossen sind auch alle Diskotheken, Clubs und Bars. Ebenso wenig dürfen Feiern auf öffentlichen Plätzen stattfinden.

Schlimm trifft es auch die Anbieter von körpernahen Dienstleistungen. „Hier sind nur noch medizinische, pflegerische und therapeutische Dienstleistungen sowie Friseurleistungen erlaubt“, erklärt die Landrätin. Zudem müssen alle Kultur- und Freizeiteinrichtungen schließen, dazu gehören beispielsweise Museen, Seilbahnen, Bäder, Spielhallen, Kinos und Freizeitparks.

Einschränkungen gibt es auch im Bereich der Bildung. Während die Schulen weiterhin offen sind, müssen Musikschulen, Fahrschulen und die Angebote der Erwachsenenbildung geschlossen bleiben. Lediglich Präsenzprüfungen sind hier noch erlaubt. Auch der Betrieb von Sporthallen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderer Sportstätten ist untersagt. Ausnahmen sind nur der Schulsport und der Berufs- und Leistungssport. Auch Versammlungen sind in der Regel nicht erlaubt.

„Die Regelungen werden uns vom Freistaat Bayern vorgegeben“, betont Landrätin Röhrl und verweist darauf, dass es hier „keinen Handlungsspielraum für das Landratsamt gibt.“ Die Regelungen gilt bis längstens Mittwoch, 15. Dezember. Sollte bis die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Regen an fünf nacheinander folgenden Tagen unter 1000 Fälle pro 100.000 Einwohner liegen, kann das Landratsamt dies offiziell feststellen und so die weitergehenden Auflagen beenden. Darüber hinaus gelten die vom Landtag beschlossenen Maßnahmen, wie die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz und im ÖPNV.

Meldung vom: 25.11.2021