Landkreis Regen wird zum Corona-Hotspot

Landratsamt reagiert mit einer Allgemeinverfügung auf die  steigenden Infektionszahlen

 Regen. „Unsere Befürchtungen sind leider eingetroffen“, sagt Landkreispressesprecher Heiko Langer und gibt bekannt, dass der Landkreis Regen am Wochenende bei der Corona-Inzidenz nicht nur den Signalwert überschritten hat, sondern auch über den 50-er Inzidenzwert deutlich hinausgeht. „Wir verzeichnen einen Inzidenzwert von mehr als 70 Infizierten auf 100000 Einwohner“, muss er feststellen und der negative Trend scheint sich angesichts ausstehender Testergebnisse weiter zu verfestigen. Die Konsequenz daraus ist klar: Wie angekündigt wird der Landkreis bereits am Sonntag mit einer neuen Allgemeinverfügung reagieren und „die Öffentlichkeit muss sich bereits ab Montag auf weitere Beschränkungen einstellen.“

So darf es bei Veranstaltungen, die nicht für ein beliebiges Publikum angeboten werden, in geschlossenen Räumen nur noch 25 Teilnehmer geben, im Freien ist der Teilnehmerkreis auf maximal 50 Personen beschränkt. Dies gelte für alle Feierlichkeiten, wie zum Beispiel Hochzeiten, Beerdigungen und Geburtstage. Ohne Veranstaltungscharakter dürften nur Angehörige des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister, sowie Angehörige eines weiteren Hausstands oder Gruppen von bis zu fünf Personen in der Gastronomie an einem Tisch sitzen. Gleiches gilt auch bei Treffen auf privaten Grundstücken oder in privaten Räumen. Zudem wird quasi eine Sperrstunde für die Gastronomie eingeführt. In der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr dürfen keine Speisen oder Getränke zum Verzehr vor Ort abgegeben werden.

Auch für die Schulen wird die neue Allgemeinverfügung Auswirkungen haben. Mit Ausnahme der Grundschulen und der Grundstufen der Förderschulen muss ein Mund-Nasen-Schutz auf dem gesamten Schulgelände und auch im Unterricht getragen werden. Darüber hinaus werden ab Dienstag, 13. Oktober, die Schulen, die den geforderten 1,5 Meter-Abstand nicht gewährleisten können, die Klassen teilen müssen und im Wechsel zwischen Distanz- und Präsenzunterricht die Kinder beschulen müssen.

Einschränkungen gibt es auch beim Besuch in Einrichtungen, wie Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen oder Behinderteneinrichtungen. Dort darf in der Regel nur noch eine Person, meist aus dem eigenen Hausstand oder Angehörige, zu einer festen Besuchszeit den Betroffenen besuchen.

„Wir wissen, dass wir den Bürgern viel zumuten“, bedauert Landrätin Rita Röhrl, hofft aber darauf, dass man dadurch eine Eindämmung des Infektionsgeschehens erreicht, denn Ziel sei es, die Ausbreitung zu stoppen und möglichst rasch zum Normalbetrieb zurückzukehren. Die neue Allgemeinverfügung gilt ab Montag, 11. Oktober, zunächst für eine Woche.

 Wichtige Maßnahmen im Überblick:

  • Beschränkungen der Teilnehmer bei Veranstaltungen, die nicht für ein beliebiges Publikum angeboten werden, wie Feiern, Hochzeiten, etc. auf 25 Personen im geschlossenen Raum und 50 Personen im Freien
  • Bei privaten Zusammenkünften Angehörige des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister, sowie Angehörige eines weiteren Hausstands oder Gruppen von bis zu fünf Personen. Gleiches gilt in der Gastronomie an einem Tisch
  • Bei Besuchen in Pflegeeinrichtungen, wie Seniorenheim und Krankenhaus ein Besucher pro Tag, Ausnahme: Bei Minderjährigen ist ein gemeinsamer Elternbesuch möglich
  • In den Schulen ist ab Jahrgangsstufe 5 ein Mund-Nasen-Schutz auch am Platz zu tragen. Ab Dienstag, 13. Oktober, muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet sein. Ist dies nicht möglich sind Klassen zu teilen und im Wechsel von Distanz- und Präsenzunterricht zu beschulen.
  • In Kindertagesstätten müssen feste Gruppen gebildet werden, auch das Essen ist in festen Gruppen einzunehmen

 

Meldung vom: 11.10.2020