Landratsamt fordert, was es fordern muss

Die Wasserqualität in Deutschland ist hoch, das liegt vermutlich auch an den Kontrollen. Foto: Langer/Landkreis Regen

Dr. Bernhard Edenharter (Leiter des Gesundheitsamtes) betont: „Wir setzen nur die Beschlüsse der Politik um“

Die Wasserqualität in Deutschland ist hoch, das liegt vermutlich auch an den Kontrollen. Foto: Langer/Landkreis Regen

Die Wasserqualität in Deutschland ist hoch, das liegt vermutlich auch an den Kontrollen. Foto: Langer/Landkreis Regen

Regen. Die Überarbeitung der Trinkwasserverordnung ist in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder Thema bei Stammtischen und politischen Versammlungen. Nachdem die EU das Wasserrecht europaweit verschärft hat, hat die Bundesrepublik Deutschland zum 1. Januar eine Änderung der entsprechenden Verordnung vorgenommen. „Hier hat sich einiges verändert“, weiß auch der zuständige Amtsarzt Dr. Bernhard Edenharter. Als Leiter des Gesundheitsamtes ist er mit seinen Kollegen immer wieder den Diskussionen ausgesetzt. „Wir können aber auch nichts ändern“, sagt er und verweist darauf, dass das Recht in ganz Deutschland so umgesetzt wird.

Grundsätzlich werden die Anlagen in A-, B- oder C-Anlagen eingeteilt. A-Anlagen sind große, meist gemeindliche Wasserversorgungen, C-Anlagen sind Einzelversorger. „Alles andere sind B-Anlagen“, weiß der Experte und gerade bei diesen Anlagen, von denen es im Bayerischen Wald relativ viele gibt, „haben sich die Messparameter deutlich verschärft.“

Die Kritik allerdings, dass im Landkreis Regen die Umsetzung früher als in anderen Landkreisen erfolgt, sei völlig falsch. „Wir haben unsere Bürger lediglich sehr frühzeitig schon in diesem Jahr über die kommenden Änderungen zum Januar 2019 informiert, damit sie nicht aus allen Wolken fallen“, betont Amtsarzt Dr. Edenharter. Die jetzt geltende Neuregelung treffe einige Bürger wirklich besonders hart. Aber im Gegensatz zu früher dürfe das Amt bei den B- Anlagen nicht mehr im Einzelfall festlegen, welche Parameter bei der Wasseruntersuchung zu prüfen sind. „Diese sind ab 2019 landeseinheitlich gleich, egal ob sie für das jeweilige Gebiet erforderlich sind oder nicht“, so der Amtsarzt. Den Mitarbeitern des Gesundheitsamtes „sind hier künftig rechtlich die Hände total gebunden.“

Konsequenz für die Betroffenen sei, dass die Kosten deutlich steigen. „So eine Untersuchung kann schnell 700 bis 800 Euro kosten“, berichtet der Amtsarzt. Ob es sich bei der privaten Wasserversorgungsanlage um eine C- oder B-Anlage handelt, habe man im Übrigen durch eine Befragung der Betroffenen ermittelt. „Willkürlich machen wir sicher nichts, wir sind aber verpflichtet, die Vorgaben des Ministeriums umzusetzen, egal wie viele Probleme uns das vor Ort beschert“ so Edenharter weiter.

„Allmählich kocht das Thema kocht in ganz Bayern hoch“, sagt Landrätin Rita Röhrl. Sie kennt die Probleme aus diversen Gesprächen mit ihren Kollegen. Letztendlich werde das Recht in allen Landkreisen gleich umgesetzt, weiß sie. Und sie ist sich mit den betroffenen Landratskollegen auch darüber einig, dass „die Auswirkungen der Gesetzgebung vor Ort an die zuständigen Ministerien weitergegeben werden müssen. Jede Unterstützung der Politiker ist dabei hilfreich. Beschlüsse, die in Berlin und München gefasst werden, können auch nur dort wieder geändert werden“, betont die Landrätin.

Meldung vom: 29.07.2020