Landratsamt ist nun ein „Digitales Amt“

Landrätin Rita Röhrl freut sich mit Landratsamtsgeschäftsleiter Günther Weinberger (li.) und Sachbearbeiter Johann Brunner über die Anerkennung. Foto: Langer/Landkreis Regen

Landrätin Rita Röhrl freut sich über die offizielle Anerkennung der Arbeit vor Ort

Landrätin Rita Röhrl freut sich mit Landratsamtsgeschäftsleiter Günther Weinberger (li.) und Sachbearbeiter Johann Brunner über die Anerkennung. Foto: Langer/Landkreis Regen

Landrätin Rita Röhrl freut sich mit Landratsamtsgeschäftsleiter Günther Weinberger (li.) und  Johann Brunner, zuständig für Verwaltungsdigitalisierung im Amt, über die Anerkennung. Foto: Langer/Landkreis Regen

Regen. „Ich freue mich, dass wir nun zu den ersten zwölf bayerischen Landratsämtern gehören, die die offizielle Anerkennung als Digitales Amt haben“, sagt Regens Landrätin Rita Röhrl. Die Auszeichnung bekam der Landkreis nun offiziell von Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach verliehen. Als „Digitales Amt“ dürfen sich bayerische Kommunen und Landkreise bezeichnen, die bereits mindestens 50 kommunale und zentrale Online-Verfahren im sogenannten BayernPortal verlinkt haben.

Diese Kommunen werden zudem auf der Webseite des Staatsministeriums für Digitales veröffentlicht, um zu zeigen, welche Kommunen bei der Digitalisierung bereits gut vorangekommen sind. Digitalministerin Gerlach erklärte: „Die Digitalisierung der Verwaltung ist eine der wichtigsten Aufgaben der bayerischen Kommunen in den nächsten Monaten. Einige sind hier bereits vorbildlich unterwegs. Mit unserem neuen Prädikat ´Digitales Amt´ wollen wir nicht nur das Engagement dieser Gemeinden, Städte und Landkreise würdigen. Wir wollen auch den Bürgerinnen und Bürgern dort zeigen: Schaut her, hier könnt Ihr viele Eurer Anliegen schon online erledigen.“

Landrätin Rita Röhrl bedankte sich insbesondere beim zuständigen Landratsamtsgeschäftsleiter Günther Weinberger und bei Johann Brunner, der sich primär um die Umsetzung im Amt kümmerte. Um das Prädikat „Digitales Amt“ zu erhalten, müssen interessierte Kommunen mindestens 50 rein kommunale oder zentrale Online-Verfahren im BayernPortal verlinkt haben.  Nach einer Prüfung durch das Bayerische Staatsministerium für Digitales erhalten die Kommunen ein Schild mit der Aufschrift „Digitales Amt“, ein Online-Signet für Ihre Website und sie werden auf der Website des Ministeriums veröffentlicht.

„In der Praxis bedeute Online-Verfahren, dass die Bürgerinnen und Bürger die notwendigen Daten über die Anträge komplett auf digitalem Weg übermitteln können“, erklärt die Landrätin und ergänzt: „Der Antragsteller muss sich durch Online-Ausweisfunktion eID oder Zertifikat oder Benutzername/Passwort ausweisen können.“ Dazu müssen die Bürgerinnen und Bürger einmal im Bayern-Portal ein Bürgerkonto anlegen, ihre Daten angeben. „Dann können sie damit alle Daten in den Online-Verfahren mit diesem Bürgerkonto automatisch bedienen. Dies ist eine enorme Erleichterung für die Bürger und auch für die Mitarbeiter im Amt“, so die Landrätin weiter.

Meldung vom: 15.09.2022