Abfallsammlungen sind anzeigepflichtig – Vertrauensvolle Entsorgung wichtig, weil Bürger in der Regel für ihren Müll haften
Regen. Nachdem in den letzten Tagen immer wieder Wurfzettel in den Briefkästen im Landkreis Regen aufgetaucht sind, auf denen die Bürger aufgerufen werden, die Sammlung einer „ungarischen Familie“ zu unterstützen, empfiehlt das Landratsamt den Aufruf nicht zu beachten.
Der Aufruf ist in mangelhaftem Deutsch verfasst und listet von Altkleidern bis Elektroschrott verschiedene Gegenstände auf, die gesammelt werden. Auf den Aufrufen sind Tag und Zeitraum der Sammlung im jeweiligen Ort angegeben. Ein konkreter Hinweis auf den Veranstalter ist dagegen nicht zu finden. „Eine derartige Sammlung ist nach dem geltenden Abfallrecht anzeigepflichtig“, sagt der Landkreispressesprecher. Das Landratsamt überprüft im Anzeigeverfahren unter anderem die Zuverlässigkeit des Sammlers sowie die vorgesehenen Verwertungswege. Für die regelmäßig stattfindenden Sammlungen der ungarischen Familie sei bisher keine Anzeige vorgelegt worden. „Die Verwertungswege der eingesammelten Abfälle bleiben im Dunkeln. So ist zu befürchten, dass nur gewinnbringende Gegenstände tatsächlich verwertet werden und wertlose Abfälle stehen gelassen oder schlimmstenfalls in der Landschaft entsorgt werden“, vermutet der Sprecher und weist zudem darauf hin, dass es sich bei der ungarischen Familie nicht um einen in Not geratenen Familienbetrieb handelt, sondern um eine, zumindest im süddeutschen Raum, flächendeckend agierende Organisation.
„Wenn ein Sammler auf frischer Tat ertappt wird, wird durch die Polizei direkt vor Ort ein Bußgeld
erhoben. Wir empfehlen deshalb den Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Regen für die Entsorgung ihrer Abfälle, die Sammeleinrichtungen, insbesondere die Wertstoffhöfe des ZAW Donau-Wald oder bekannter Entsorger in Anspruch zu nehmen“, so der Sprecher weiter. Ferner weisen die Behördenvertreter daraufhin, dass für bestimmte, als gefährlich eingestufte Abfälle, wie Altfahrzeuge und Elektroaltgeräte sogenannte Überlassungspflichten bestehen. Diese Abfälle dürfen nur an dafür zugelassenen Einrichtungen zur Entsorgung abgegeben werden. In der Regel werden auch Verstöße gegen die Überlassungspflichten mit Bußgeld geahndet.