Luftreinhaltung

Die Luftqualität im Landkreis Regen sucht seinesgleichen. Aber unser Ziel ist natürlich die dauerhafte Erhaltung und die stetige Verbesserung. Schadstofffreie Luft erfordert Maßnahmen zur Luftreinhaltung bei Gewerbe und Industrie, aber auch in landwirtschaftlichen Bereichen, bei Biomassefeuerungsanlagen und bei Gewinnung von Bioenergie.

Die Luftqualität wird ein Luftüberwachungssystem, kurz LÜB, erfasst. Im Landkreis steht die Station beim Amt für Landwirtschaft und Forsten.
http://www.lfu.bayern.de/luft/immissionsmessungen/index.htm

Die Genehmigung und Überwachung technischer Anlagen, die schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen können, übernimmt die untere Immissionsschutzbehörde am Landratsamt. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz bildet die Grundlage für diese Aufgabe. Unter Anlagen im Sinne dieses Gesetzes versteht man in der Hauptsache Gewerbebetriebe wie Abfallbehandlungsanlagen, Autowrackplätze, große Biogasanlagen und Biomassefeuerungslagen, Steinbrüche, Bereiche in der Glasindustrie – oder kunststoffverarbeitenden Industrie sowie landwirtschaftliche Zuchtbetriebe.

Ein breites Spektrum gesetzlicher Bestimmungen zur Luftreinhaltung, angefangen von der Überwachung von Kleinfeuerungsanlagen in jedem Haushalt bis EU-Verordnungen für ganz spezielle chemische Verbindungen zählen ebenfalls zu den Aufgabengebieten.

Wenn Sie Fragen zur Luftreinhaltung haben, dann fragen Sie uns!

Meldung vom: 24.12.2016