Maskenpflicht gilt weiter im ÖPNV

Auch Schulkinder auf dem Weg zur Schule müssen hier einen Mund-Nasenschutz tragen

Regen. Im Öffentlichen Personennahverkehr, kurz ÖPNV, gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes. Darauf weisen die Verantwortlichen aus dem Landratsamt Regen in einer Pressemitteilung hin. „Auch Schulkinder, die mit dem ÖPNV zur Schule fahren, müssen eine Maske tragen“, sagt Pressesprecher Heiko Langer und erklärt: „Kinder im Alter von sechs bis 16 Jahren sollen mindestens einen medizinischen Mund-Nasenschutz tragen, ab dem 16. Geburtstag gilt die FFP-2-Maskenpflicht.“ Bei Kindern und Jugendlichen, die nicht mit dem ÖPNV, sondern im freigestellten Schülerverkehr zur Schule kommen gilt lediglich eine Empfehlung zum Tragen einer Maske. In reinen Schulbussen oder bei den vereinzelten Taxianfahrten gelte demnach die Maskenpflicht nicht mehr, bei Anfahrten mit Verkehrsmitteln, die nach Fahrplan verkehren, gilt die Mund-Nasenschutzpflicht. Wobei die Maskenpflicht erst für Kinder ab sechs Jahren gilt. „Ab der Vollendung des sechsten Lebensjahres muss jeder Fahrgast im ÖPNV weiterhin einen Mund-Nasenschutz tragen“, so der Sprecher abschließend.

Meldung vom: 11.05.2022