Mehr Eigenverantwortung bei der Kontaktnachverfolgung

Wie in nahezu allen bayerischen Landratsämtern wird auch in Regen das Fall- und Kontaktmanagement vereinfacht

Regen. „Wer ein positives PCR-Testergebnis bekommt, muss  sich in häusliche Isolation begeben, sofern er sich nicht bereits in Quarantäne/Isolation befindet“, sagt Dr. Carolin Müller, die Leiterin des Gesundheitsamtes am Landratsamt Regen und ergänzt: „Das war bisher so und bleibt auch weiterhin so.“ Dabei weist die Medizinerin darauf hin, dass die Isolation bereits aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung (AV-Isolation) einzuhalten sei, also auch, wenn der oder die Infizierte noch keine Nachricht von den Mitarbeitern des Gesundheitsamtes bekommen hat. Die infizierte Person sollte alle Kontaktpersonen selbst kontaktieren und informieren, so Müller weiter. Ergänzende Informationen sowie ein Hinweisblatt für Kontaktpersonen finden Betroffene auf der Internetseite des Landkreises Regen https://www.landkreis-regen.de/corona-informationen/ unter dem Punkt „Informationen für bestätigte Fälle, Kontaktpersonen, Verdachtsfälle“.

Auch bei einem positiven Antigen-Test ist es derzeit noch erforderlich, einen PCR-Test durchführen zu lassen und sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Isolation zu begeben. Die hohen Infektionszahlen sorgen derzeit dafür, dass im Gesundheitsamt die personelle Lage sehr angespannt ist. Man habe Personal aufgestockt, werde von der Bundeswehr und anderen Ämtern personell unterstützt und auch die Priorisierung des Kontaktpersonenmanagements sei erfolgt. Zudem wurden durch das Gesundheitsministerium neue Regeln für Schulen und Kindertageseinrichtungen etabliert. Dies alles habe dazu beigetragen, dass man lange die Kontaktnachverfolgung mit telefonischer Benachrichtigung durchführen konnte. Doch nun zwinge die aktuelle Lage auch hier zu einer Veränderung. „Eine telefonische Kontaktaufnahme kann in der Regel nicht mehr erfolgen“, bedauert Dr. Müller. Positive Indexpersonen werden ab Dienstag, 15. Februar, primär per E-Mail informiert. „Das Contact Tracing Team habe in den vergangenen Tagen und Wochen großartiges geleistet und immer an der Belastungsgrenze gearbeitet. Doch angesichts einer Inzidenz von über 2700 Fällen auf 100.000 Einwohner in sieben Tagen könne man diesen Kraftakt nicht weiter betreiben“, bedauert die Leiterin des Gesundheitsamtes. Die meist milderen Krankheitsverläufe der Omikron-Variante und der inzwischen hohe Wissensstand der Bürger zu den Basismaßnahmen des Infektionsschutzes würden diese Maßnahme möglich machen, ist sie sich sicher.

Die wichtigsten Änderungen für positiv auf SARS-CoV-2 getestete Personen

  • Positive Befunde werden den Gesundheitsämtern aufgrund einer Meldepflicht in der Regel automatisch übermittelt. Die positiv getesteten Personen sollen bereits über Laborbetreiber und testende Einrichtungen bei Befundmitteilung ergänzend zum Gesundheitsamt über die Isolationspflicht informiert werden.
  • Infizierte Personen können sich zudem vorab im Internet auf der Website des Gesundheitsministeriums unter https://s.bayern.de/positiver-test weitergehend informieren.
  • Künftig erhalten die positiv getesteten Personen durch das Gesundheitsamt per E-Mail weitere Informationen. Hierfür ist es unbedingt erforderlich, dass die E-Mail-Adresse auch bei PCR-Testungen in Arztpraxen erfasst an das Labor übermittelt wird.
  • In der durch das Gesundheitsamt übersandten E-Mail ist auch ein Link enthalten, über den die Personen gebeten sind, die abgefragten Daten sorgfältig und vollständig auszufüllen. Hier sind auch die Kontaktpersonen anzugeben mit den Kontaktdaten. So kann das Gesundheitsamt den Fall weiterbearbeiten. Damit ist keine telefonische Kontaktaufnahme des Gesundheitsamtes mit der positiven Person mehr erforderlich und findet in der Regel nicht mehr statt.
  • Die Beendigung der Isolation erfolgt aktuell bei 48 Stunden Symptomfreiheit zehn Tage nach dem Test bzw. bei symptomatischem Krankheitsverlauf zehn Tage nach Symptombeginn ohne dass hierfür ein Abschlusstest oder eine Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt erforderlich ist.

Alternativ besteht die Möglichkeit einer vorzeitigen Beendigung der Isolation mittels Freitestung. Hierfür muss eine frühestens sieben Tage nach Erstnachweis bzw. Symptombeginn vorgenommene Testung (PCR-Test oder Antigen-Test) ein negatives Ergebnis zeigen. Nach Übermittlung dieses Befundes an das Gesundheitsamt endet die Isolation. Eine Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt ist hierbei nicht erforderlich. 48 Stunden Symptomfreiheit sind allerdings ebenfalls eine Grundvoraussetzung.

Erbringt die Testung an Tag sieben ein positives Testergebnis, endet die Isolation, wenn ein frühestens an Tag zehn durchgeführter PCR-Test oder Antigentest ein negatives Ergebnis aufweist.

Die wichtigsten Änderungen für Kontaktpersonen

  • Die Personen, zu denen im infektiösen Zeitraum Kontakt bestand, sollten über die infizierte Person selbst kontaktiert und informiert werden.
  • Die von den Infizierten angegebenen Kontaktpersonen erhalten eine E-Mail oder SMS mit Informationen sowie einem Link. Auch die Kontaktpersonen sind gebeten, die Daten vollständig und sorgfältig auszufüllen.
  • Wer Kontakt zu einer infizierten Person in einem Zeitraum hatte, in dem eine Ansteckungsgefahr bestand, sollte
  • Den Kontakt zu anderen Personen so weit wie möglich einschränken (bis 14 Tage nach dem letzten Kontakt) (wenn möglich Homeoffice; keine Treffen mit haushaltsfremden Personen, kontinuierliches Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes, noch besser einer FFP2-Maske)
  • Die Hygieneregeln AHA+L beachten
  • Regelmäßig testen (mittels Selbsttests oder als kostenloser Bürgertest an den Testzentren/-stellen)
  • Eine Selbstbeobachtung über 14 Tage durchführen
  • Bei Auftreten von Krankheitszeichen sich in Selbstisolation begeben und bei leichten Symptomen eine PCR-Testung am Testzentrum (Terminbuchung sh. https://www.landkreis-regen.de/testzentrum/) bei schwereren Symptomen beim Hausarzt (vorab telefonische Vereinbarung!) durchführen lassen
  • Folgende Personen sollten sich vorsorglich absondern (Ausnahmen sind unter https://s.bayern.de/positiver-test nachzulesen):
    • Haushaltsangehörige einer infizierten Person (in der Regel hohes Ansteckungsrisiko)
    • Enge Kontaktpersonen, die in vulnerablen Einrichtungen wie Krankenhäusern / Alten- und Pflegeheimen / Einrichtungen der Eingliederungshilfe tätig sind oder betreut werden

(Auf diese Personen konzentriert sich die Kontaktnachverfolgung der Gesundheitsämter; Eine Verpflichtung zur Quarantäne besteht nur, wenn diese direkt vom Gesundheitsamt angeordnet wurde.)

Informationen zum Genesenen- oder Geimpftstatus

Informationen zum Genesenen- oder Geimpftstatus erhalten Sie auf der Internetseite des StMGP unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/.

Meldung vom: 14.02.2022