Jetzt noch ÖPNV-Fahrtkosten einreichen und 50 Prozent Erstattung sichern – dank des Mobilitätsbonus
Regen. Seit knapp einem Jahr gibt es nun schon den Mobilitätsbonus im Landkreis Regen. Dieser wurde zum 1. Januar im Landkreis Regen eingeführt und ist ein ÖPNV-Zuschuss für Menschen ab 65 Jahren und für Menschen mit Behinderung (ab GdB 50). „Es freut uns sehr, dass der Mobilitätsbonus seit seiner Einführung so gut und dankbar von den Landkreisbürgern angenommen wurde. Dieser wird auch im kommenden Jahr 2022 weiterbestehen“, sagt Landrätin Rita Röhrl. „Gerne können noch bis Jahresende Fahrscheine und Taxiquittungen aus dem Jahr 2021 eingereicht werden“, erklärt sie und ergänzt: „Selbstverständlich werden auch Fahrscheine und Taxiquittungen, welche nicht mehr im Dezember eingehen, berücksichtigt.“
Mit dem Mobilitätsbonus will der Landkreis Regen die Mobilität seiner Bürgerinnen und Bürger stärken. Für diese Personengruppe lohnt es sich weiterhin, Fahrscheine von Bus- und Bahnfahrten beziehungsweise die Quittungen von Taxifahrten zu sammeln und diese beim Landratsamt einzureichen. Der Landkreis Regen beteiligt sich dann an der Hälfte der Mobilitätskosten. Maximal werden den bezugsberechtigten Landkreisbürgern 60 Euro pro Monat erstattet. Ein Antragsteller kann also pro Monat bis zu 120 Euro für Bus-, Rufbus-, Waldbahn- und Taxifahrten ausgeben und bekommt die Hälfte der entstandenen Fahrkosten vom Landkreis erstattet.
Hintergrund des Mobilitätsbonus ist es, insbesondere älteren und gesundheitlich beeinträchtigten Menschen möglichst unbürokratisch und effektiv ein Stück mehr Freiheit, soziale Teilhabe und gesellschaftliche Integration zu ermöglichen. Benachteiligte Menschen werden beispielsweise durch den Fahrtkostenzuschuss für öffentliche Verkehrsmittel beim Erreichen von Behörden, von medizinischen Versorgungseinrichtungen, von Kultur- und Naturangeboten unterstützt.
Die Antragsformulare und weitere Informationen zum Mobilitätsbonus gibt es im Internet unter.
www.landkreis-regen.de/mobilitaetsbonus. Antragsformulare können unter der Rufnummer 09921-601264 auch telefonisch oder per E-Mail (oepnv@lra.landkreis-regen.de) angefordert werden. Auch Fragen werden unter Rufnummer oder per E-Mail beantwortet.