Im Landkreis Regen finden am Sonntag, 8. Oktober, mehrere Wahlen statt
Regen. Nachdem täglich Fragen die Mitarbeiter im Landratsamt erreichen, weisen die Verantwortlichen im Amt darauf hin, dass es zwei verschiedene Wahlbenachrichtigungen geben muss. „Die Landtags- und Bezirkswahlen finden zwar zeitgleich mit der Landratswahl im Landkreis Regen statt. Die Landtags- und Bezirkswahlen sind aufgrund wahlrechtlicher Bestimmungen getrennt von der Landratswahl durchzuführen“, erklärt Sprecher Heiko Langer. Getrennte Wahlbenachrichtigungen sind daher zwingend notwendig. Auch die Anforderung der Briefwahlunterlagen hat für jede Wahl gesondert zu erfolgen. Ebenso werden die Briefwahlunterlagen von der Gemeinde für jede Wahl separat verschickt. In Orten in denen es Bürgermeisterwahlen gibt, erfolgt die Wahlbenachrichtigung zusammen mit der Landratswahl.
Dasselbe gilt für den/die Briefwähler. Bei der Rücksendung nach Kennzeichnung der Briefwahlunterlagen ist darauf zu achten, dass die Briefwahlunterlagen für Landtags- und Bezirkswahl, sowie für die Landratswahl und gegebenenfalls die Bürgermeisterwahl in die jeweils richtigen Umschläge gepackt werden.